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Waffenrecht – Die illegale Feder

Wer in Onlineshops Modifikationen für Waffen kauft, muss immer damit rechnen, dass die Polizei sich plötzlich die Kundendaten anschaut.

So auch im vorliegenden Fall: Eine „Exportfeder“ (netter Name: suggeriert, dass der Gebrauch in Deutschland nicht legal ist) macht aus einer eigentlich legalen Luftdruckpistole nach der Modifikation eine erlaubnispflichtige Waffe.

Nimmt die Polizei den Händler ins Visier, geraten auch die Kunden ins Fadenkreuz.
Folge: Hausdurchsuchung

Bei meinem aktuellen Fall räumte der Mandant den Kauf auch freimütig ein, und gab (im Rahmen der Hausdurchsuchung) die „Exportfeder“ heraus.

Für die Staatsanwaltschaft war die Sachlage klar: Sie fragte an, ob der Erlaß eines Strafbefehls in Betracht kommt. Kurz und schmerzlos.

Zum Glück war der Mandant anwaltlich beraten…
Mir stellte sich gleich die wohl berechtigte Frage: Kann denn der Erwerb und Besitz einer blöden Sprungfeder für 24,95 EUR schon eine Strafbarkeit auslösen ?
Bisschen grübeln über den Verwendungszweck: Vielleicht wollte der Mandant ja damit auch nur seinen Rasenmäher reparieren…

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Unschuldsvermutung aus der Sicht von Polizei und Strafverteidiger

Ich hatte gerade ein lustiges Telefonat mit einem Polizisten:

Polizist: „Ich ermittle gar nicht gegen Ihren Mandanten. Der ist als Zeuge geladen. Nicht als Beschuldigter.“
Ich: „Wie kommen Sie denn auf den ?“
Polizist: „Sein Alibi ist falsch, und wir haben sein Handy am Tatort geortet.“
Ich: „Dann ermitteln Sie ja doch gegen Ihn.“
Polizist: „Nein. Er soll sich nur entlasten. Dann wissen wir, dass er unschuldig ist.“
Ich: „Da gehen Sie doch sowieso davon aus, wegen der Unschuldsvermutung ?“
Polizist: „Nein, er war ja am Tatort und hat gelogen.“
Ich: „Sehen Sie, deshalb ist er auch als Beschuldigter zu vernehmen, nicht nur als Zeuge.“

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Selbstläufer

Jeder halbwegs erfahrene Strafverteidiger wird es meiden wie der Teufel das Weihwasser, einem Mandanten ein bestimmtes (positives) Ergebnis zu versprechen, insbesondere einen Freispruch.
Zu unwägbar sind die menschlichen Komponenten, d.h. sämtliche Prozessbeteiligte außerhalb der Verteidigung.

Gegen diesen Grundsatz habe ich gerade (mal wieder) verstoßen und dem Mandanten einen Freispruch fest zugesagt.
Konnte ich mir nicht verkneifen. Zu lächerlich ist der von der Staatsanwaltschaft beantragte und von der Richterin erlassene Strafbefehl.

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Mal erfreuliche Post von der Rechtsanwaltskammer

Post von der Rechtsanwaltskammer kommt mehrfach im Jahr: Zumindest eine Beitragsrechnung, und regelmäßig zwischen 1-4 Beschwerden von gegnerischen Rechtsanwälten, Mandanten oder Mitbewerbern, die mit deutlichen offenen Worten nicht umgehen können.

Die meisten Beschwerdeführer kennen nicht den Rechtfertigungsgrund der „Wahrnehmung berechtigter Interessen“, d.h. ein Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes darf sich ziemlich viel erlauben, bevor man ihm an den Karren fahren kann. Grenze ist der Tatbestand der Beleidung ohne Sachbezug. Man muss sich schon ziemlich dämlich anstellen, um eine Beleidigung hinzubekommen, die gänzlich außerhalb des Sachzusammenhanges steht.

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