Sexualstrafrecht – Ein Kuss ist keine Beleidigung
Wenn Staatsanwälte sich mal festgebissen haben, lassen die so schnell nicht wieder los… Das ist ja traurigerweise schon der Normalfall…
Der Richter sollte dann eigentlich das Korrektiv darstellen… Betonung auf „sollte“… Im vorliegenden Fall also anscheinend nicht…
Was war passiert:
Der Mandant schleppt eine betrunkene Dame aus der Disco in seine nahegelegene Wohnung ab. Man ist eigentlich in Partylaune.
In der Wohnung nimmt die Alkoholresorption, ggf. mit einer Anflutungswirkung, bei der Dame dermaßen schnell zu, dass die Dame nicht mehr sonderlich viel mitkriegt, sondern nur noch vor sich hinstarrt…
Was passierte dann ? Der Anklagte versucht, die Dame zu küssen. Beim Versuch bleibt es, denn die Dame erbricht dermaßen heftig auf den Fußboden, dass später chemische Reinigungsmittel angewendet werden müssen…