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Aus der Sicht und mit den Worten von ...
Kim Müller, Fachanwalt für Strafrecht


Kleine Einblicke, was sich manchmal alles hinter den Kulissen so abspielt.

Steuerrecht – Umsatzsteuer in Tschechien und Polen

Hier habe ich es bislang noch nicht geschafft, ohne Drittunternehmen Umsatzsteuer-Registrierungen oder auch nur Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Polen und Tschechien vorzunehmen.
Insbesondere die Kommunikation mit dem polnischen Finanzamt ist ein Krampf…

Das polnische Finanzamt hat z.B. 6 Monate gebraucht, um einer von mir vertretenen GmbH eine Steuernummer zu erteilen (soweit nichts Ungewöhnliches).
Innerhalb von 4 Wochen wurden daraufhin die rückständigen Umsatzsteuervoranmeldungen für Polen erstellt und vom Drittanbieter übermittelt. Zahlung erfolgte vollständig unter Angabe der polnischen Umsatzsteuernummer am gleichen Tag.
Bzw. 6 Zahlungen… Eine für jeden Monat…

Erster Akt: Polen schickt einen Steuerbescheid mit heftigen Verspätungszuschlägen und Nachzahlungszinsen… Ich schicke einen Brief, ob die die Verspätungszuschläge nicht unpassend finden, wenn die quasi 6 Monate ihren Hintern nicht hochkriegen, um meinen Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer zu bearbeiten… Ich hoffe mal der Google Translator hat das korrekt übersetzt…

Zweiter Akt: Die leiten nach zwei Monaten sowohl ein Beitreibungsverfahren als auch ein Bußgeldverfahren ein, weil (trotz vollständiger Zahlung) die vorangemeldete Umsatzsteuer immer noch nicht entrichtet sein soll.
Ich musste schon ein Drittunternehmen einschalten, um überhaupt zu verstehen, was die von mir wollen… Beträge waren ja schon alle bezahlt…

Also Zahlungsbelege hingeschickt (wieder über Drittunternehmen), und eine sog. Kontenklärung in Auftrag gegeben…
Folge: Gelder sind jetzt korrekt verbucht bei denen, das Bußgeld ist aber immer noch offen…

Was macht man ?

  • Bußgeld anfechten unter Zuhilfenahme Drittanbieter… Nicht wirtschaftlich, da das Bußgeld niedriger ist als die Korrespondenzkosten…
  • Bußgeld einfach bezahlen… Wäre wohl die einfachste Lösung… Entspricht aber nicht meinem Naturell…
  • Bußgeld nicht bezahlen und gucken was passiert…

Ich probiere ja gerne mal Sachen aus, deshalb warte ich jetzt mal ab, was passiert…
Bin mal gespannt, wie Polen einen (wohl rechtswidrigen) Bußgeldbescheid in Deutschland vollstrecken kann/wird…

Dann werde ich die deutsche Rechtshilfebehörde mit Rechtsbehelfen überziehen… Ist ja immer eine Rechtsmittelbelehrung mit angegeben…
Das sind halt die kleinen Späße im Leben von Juristen…

Die Tschechen sind übrigens deutlich entspannter… Da hatte ich zeitgleich mit Polen eine Steuernummer beantragt (ebenfalls über Drittunternehmen)…
Die haben zwar sogar 9 Monate für die Zuteilung der Steuernummer gebraucht, da habe ich aber nach Nachmeldung und Überweisung noch überhaupt nichts Nachteiliges gehört…

Folgende Daten sind jedenfalls in Polen und Tschechien zu beachten:

A.) Umsatzsteuer in Polen

Zuständiges Finanzamt für deutsche Steuerpflichtige:
Drugi Urząd Skarbowy
Ul. Jagiellońska 15
Warszawa 03 719
Polen

Meldefrist Umsatzsteuer: 25. des Folgemonats

Mehrwertsteuersatz: 23%

Bankverbindung:
IBAN: PL73 1010 1010 0165 9322 2200 0000
BIC: NBPLPLPW
Institut: Drugi Urząd Skarbowy Warszawa-Śródmieście

Mit meiner heutigen Erfahrung kann ich jedem in Polen Steuerpflichtigen nur empfehlen, dorthin schon sämtliche aufgelaufenen Steuerbeträge vorab zu überweisen, auch wenn noch keine Steuernummer vorliegt.
Man könnte schon auf den Verdacht kommen, die lassen sich extra Zeit mit der Zuteilung von Steuernummern und der Herausgabe von Informationen, um die Steuerlast künstlich in die Höhe zu treiben.

B.) Umsatzsteuer in Tschechien

Die Tschechen sind meiner Erfahrung nach bislang deutlich entspannter…

Zuständiges Finanzamt:
Finanční úřad pro Moravskoslezský kraj
Na Jízdárně 3162/3
Ostrava 70900
Tschechien

Meldefrist Umsatzsteuer: 25. des Folgemonats

Mehrwertsteuersatz: 21%

Bankverbindung:
IBAN: CZ02 0710 0007 0500 7762 1761
BIC: CNBACZPP
Institut: CESKÁ NÁRODNÍ BANKA

Stand: November 2017
Haftungsausschluss: Es wird keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen