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	<title>Berufsrecht | Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</title>
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	<description>Fachanwalt für Strafrecht</description>
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		<title>Statement zum NWZ-Artikel des Oldenburger Anwaltsvereins/Maike Chandra vom 26.06.2024</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jun 2024 15:51:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Skurille Situation: Ich werde während meines Familienurlaubs im Allgäu morgens um 09:30 Uhr von meiner Sekretärin angerufen, die mitteilt, dass bei uns gerade drei Anwälte und ein Mandant angerufen und Ihre Solidarität mit Herrn Müller bekundet hätten&#8230; Bis zum Nachmittag waren es noch mehr, auch per EMail und Whatsapp&#8230; Ursache war anscheinend ein schlecht gemachter [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Skurille Situation: Ich werde während meines Familienurlaubs im Allgäu morgens um 09:30 Uhr von meiner Sekretärin angerufen, die mitteilt, dass bei uns gerade drei Anwälte und ein Mandant angerufen und Ihre Solidarität mit Herrn Müller bekundet hätten&#8230; Bis zum Nachmittag waren es noch mehr, auch per EMail und Whatsapp&#8230; Ursache war anscheinend ein schlecht gemachter NWZ-Artikel des Oldenburger Anwaltsvereins.</p>



<p>Daher sage ich auf diesem Wege erstmal herzlichen Dank für Ihre/Eure Unterstützung, und stelle als Kommentar diesen Artikel online.</p>



<span id="more-2242"></span>



<h3 class="wp-block-heading">Was war passiert:</h3>



<p>Ich hatte vor kurzem ein NWZ-Interview gegeben, mit dem Thema &#8222;Fahrradfahren unter Cannabiseinwirkung&#8220;. Folgende (zugegebenermaßen polizeikritische) Äußerung habe ich gemacht:</p>



<p><em>&#8222;Ohne Ausfallerscheinungen drohe dem Radfahrer jedoch gar nichts, sagt Müller. „Polizisten werden aber immer Ausfallerscheinungen wahrnehmen, unabhängig davon, ob diese tatsächlich vorliegen. Zur Not hat der Beschuldigte halt leicht geschwankt“, sagt er. Es sei fast unmöglich, das Gegenteil nachzuweisen, da Polizisten von der Rechtsprechung über alle Maßen geschützt würden.&#8220;</em></p>



<p>Auf die Nachfrage der Zeitung habe ich meine Aussage wie folgt konkretisiert:</p>



<p><em>&#8222;Das ist eine erfahrungsbasierte Kritik an der Polizei. Ich mache den Job seit 18 Jahren und kann mich an keine Situation erinnern, bei denen die Polizei zwar eine hohe Alkoholisierung, aber keine Ausfallerscheinungen festgestellt hat.“</em></p>



<p>Quelle: NWZ-Interview vom 12.06.2024 (<a href="https://www.nwzonline.de/blaulicht/kiffen-radfahren-thc-wert-joints-gesetz-polizei-anwalt-oldenburg-regeln_a_4,1,1349288103.html" target="_blank" rel="noopener" title="">Link</a>)</p>



<h3 class="wp-block-heading">Hierauf das Statement des Oldenburger Anwaltvereins:</h3>



<p>Hierauf die Reaktion des Oldenburger Anwaltsvereins (wohl höchstens: des Vorstands) in dem NWZ-Artikel vom 26.06.2024 (Onlineversion: 24.06.2024):</p>



<p><em>&#8222;<strong>Mit Entsetzen</strong> [!!!] hat der Vorstand des Oldenburger Anwalts- und Notarsvereins [&#8230;] die Aussagen eines Kollegen zu den Grenzwerten von Cannabiskonsum gelesen. [&#8230;] Diese und weitere Aussagen könnten so nicht unwidersprochen bleiben, sagt Maike Chandra, Vorsitzende des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins.&#8220;</em></p>



<p>Meine o.g. Aussage sei eine <em>&#8222;unerträgliche wie falsche, ja geradezu <strong>unverschämte </strong>[!!!] Behauptung, von der sich der Vorstand des Oldenburger Anwalts- und Notarverein [sic!] mit allem Nachdruck distanziert.&#8220; &#8222;Schließlich beinhalte der Satz die Behauptung, dass Polizisten den Tatsachen zuwider aussagen, also lügen, Sachverhalte wahrheitswidrig erfinden und all dies von den Gerichten nicht nur akzeptiert, sondern auch noch geschützt wird.&#8220;</em></p>



<p>Unter der Überschrift &#8222;<strong>Möglicherweise strafrechtlich relevant</strong>&#8220; heisst es dann weiter: <em>&#8222;<strong>Der Verein</strong>, der 660 Mitglieder zählt, trete diesen Aussagen entschieden entgegen.&#8220;</em> </p>



<p>Und jetzt kommt meine Lieblings-Passage:</p>



<p><em><strong>&#8222;Die Aussagen, so die Einschätzung des Vereins und der Vorsitzenden Chandra, könnten sogar den Tatbestand der (Beamten-)Beleidigung und der Verleumdung erfüllen. Bei einem Strafrechtler dürfe man erwarten, dass er über die Tatbestandsmerkmale unterrichtet sei, und daher wisse, dass seine Behauptungen falsch sind.&#8220;</strong></em></p>



<p>Quelle: NWZ-Artikel vom 24.06.2024 (<a href="https://www.nwzonline.de/oldenburg/oldenburger-anwaltsverein-distanziert-sich-mit-scharfer-kritik-von-polizei-aussage-eines-kollegen_a_4,1,1645870257.html" target="_blank" rel="noopener" title="">Link</a>)</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mein Statement zu diesem schwachsinnigen Artikel</h3>



<h4 class="wp-block-heading">1.) Meine Aussagen sind erfahrungs- und erlebnisbasiert. </h4>



<p>Sehr geehrte Frau Vorsitzende: Herzlich willkommen in der Rechtsrealität. Mit ein bisschen Recherche in meinem Anwaltsprogramm kann ich Ihnen mindestens 100 ehemalige Mandanten als Zeugen für die Tatsache benennen, dass die Zeugenaussagen von Polizisten sich nicht mit den erlebten Sachverhalten der Mandanten in Einklang haben bringen lassen.<br>Und sicherlich lassen sich aus dem Stand mindestens 10 erfahrene Strafverteidiger benennen, die meine Erfahrungen teilen.</p>



<p>Die Vorsitzende des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins ist Fachanwältin für Familienrecht und Verwaltungsrecht. Ich gehe mal davon aus, dass ich in einem Monat mehr Strafrechtsfälle erfolgreich bearbeite als die Vorsitzende in ihrem ganzen Berufsleben.<br>Darüber hinaus ist im ganzen Vorstand des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins nach meiner Kenntnis kein einziger Strafverteidiger vertreten.</p>



<p>Dass Polizisten von der Justiz besonders geschützt sind, ist ja nun keine Geheimwissenschaft. Polizisten wird vom Gericht eine <strong>erhöhte Glaubwürdigkeit</strong> zugesprochen, weil diese ja keinen Grund haben, zu lügen. Es gilt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung.</p>



<p>Darüber hinaus ist der Schutz von Polizisten in den <strong>Dienstanweisungen der Staatsanwaltschaft</strong> verbrieft (der Vorstand des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins wird sie nicht kennen ), nämlich die Anweisung, dass Delikte gegen u.a. Polizeibeamte nicht einzustellen sind, und seien es noch so kleine Delikte.<br>Ich bin wahrscheinlich einer der wenigen Oldenburger Strafverteidiger, der hin und wieder eine Einstellung bei Delikten gegen Polizisten in Einzelfällen hinbekommt, und wenn, dann sind die meist auch teuer erkauft (z.B. AG Papenburg vor 2 Wochen, Einstellung gegen 2.400 EUR Geldauflage bei einem Krankengeldbezieher).</p>



<p>Der Schutz der Polizei ist im Übrigen auch keine Einbahnstraße: Wenn ein Polizist eine ernste Verfehlung begeht, kehrt sich der Schutz ins Gegenteil: Wer den besonderen Schutz der Rechtsordnung genießt, an den werden auch besondere Anforderungen gestellt. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem deutlich erhöhten Strafmaß rechnen.</p>



<p>Ich habe im Übrigen auch nicht die Behauptung aufgestellt, dass Polizisten grundsätzlich die Unwahrheit sagen, sondern ich habe nur von Erfahrungen aus einem <strong>Kleinstausschnitt der polizeilichen Tätigkeit</strong> berichtet, nämlich von Ausfallerscheinungen bei relativer Fahruntüchtigkeit im Rahmen von Straßenverkehrsdelikten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">2.) Zur strafrechtlichen Beurteilung meines Verhaltens durch &#8222;den Verein&#8220; und die Vorsitzende Chandra</h4>



<p>Ein Anrufer (Fachgebiet Arbeitsrecht) hatte sich auf den Artikel extra gemeldet und mitgeteilt, er sei Vereinsmitglied, wolle aber eben kurz mitteilen, dass er zum einen vom Verein nicht nach seiner rechtlichen Einschätzung gefragt worden sei, und er die rechtliche Einschätzung auch nicht teile.</p>



<p>Er halte es vielmehr für wahrscheinlich, dass die Vorsitzende Maike Chandra durch Mißbrauch Ihrer Stellung im Verein als Fachanwältin für Verwaltungsrecht gerade <strong>Klientelpolitik</strong> betreibe, nämlich sich der Polizei <strong>anbiedere</strong>.</p>



<p>Zumindest in einem Punkt hat der Kollege Recht: Die rechtliche Einschätzung des &#8222;Vereins&#8220; und der Vorsitzenden strotz nur so vor <strong>strafrechtlicher Unkenntnis</strong>:</p>



<p>a.) Den Tatbestand der <strong>Beamtenbeleidigung </strong>gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Beamte sind, wie alle anderen Personen auch, mit Ausnahme von besonderen Politikern, über §185 StGB geschützt.</p>



<p>b.) <strong>Personenmehrheiten </strong>sind nur beleidigungsfähig, wenn sie zu einer einheitlichen Willensbildung in der Lage sind. &#8222;Die Polizei&#8220; kann keinen einheitlichen Willen bilden. Insofern kann ich &#8222;die Polizei&#8220; nicht beleidigt haben.</p>



<p>c.) Sie dürfen gerne davon ausgehen, dass Strafverteidiger sich der Grenzen des Erlaubten sehr wohl bewusst sind, und dass wir uns auch in diesen Grenzen bewegen. Insofern kommt es im Übrigen auch nur darauf an, dass unsere Behauptungen rechtlich zulässig sind, und nicht, ob sie falsch sind.</p>



<p>d.) Ganz ehrlich: Wir sind Volljuristen. Wenn &#8211; wie hier &#8211; die Tatsachen feststehen, dann wissen wir, ob ein Sachverhalt eine Beleidigung darstellt oder nicht, und müssen nicht erst darüber nachdenken, ob die Aussage &#8222;möglicherweise strafrechtlich relevant&#8220; ist. Und wenn wir das nicht wissen, dann sind wir ggf. besser beraten, wenn wir uns nicht öffentlich äußern. Das gilt auch für Maike Chandra und für den Anwaltsverein, sofern man dem die Unwissenheit seiner Vorsitzenden überhaupt zur Last legen kann.</p>



<p><strong>In diesem Sinne: Frau Chandra hat nun ihre mediale Aufmerksamkeit gehabt, ihre strafrechtliche Unkenntnis präsentiert, und ich gehe jetzt mit meinem Sohn Fußball spielen.</strong></p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/statement-zum-nwz-artikel-des-oldenburger-anwaltsvereins-vom-26-06-2024/">Statement zum NWZ-Artikel des Oldenburger Anwaltsvereins/Maike Chandra vom 26.06.2024</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Datensicherheit in Rechtsanwaltskanzleien &#8211; Ergänzung zum Vortrag &#8222;Richtiges Verhalten bei Kanzleidurchsuchungen&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Feb 2023 14:46:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier nochmal als &#8222;best practice&#8220;, mit welchen technischen Mitteln Sie als Anwalt, Strafverteidiger oder Steuerberater Ihre eigenen Daten, und die Ihrer Mandanten, vor dem unbefugten Zugriff durch staatliche Strafverfolgungsorgane oder sonstige unbefugte Dritte schützen können und sollten. Wichtig: Sofern Sie im Rahmen von Durchsuchungen aufgefordert werden, Ihre PCs durch Kennworteingabe zu entsperren, insbesondere, wenn ansonsten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier nochmal als &#8222;best practice&#8220;, mit welchen technischen Mitteln Sie als Anwalt, Strafverteidiger oder Steuerberater Ihre eigenen Daten, und die Ihrer Mandanten, vor dem unbefugten Zugriff durch staatliche Strafverfolgungsorgane oder sonstige unbefugte Dritte schützen können und sollten.</p>



<p><strong>Wichtig: </strong>Sofern Sie im Rahmen von Durchsuchungen aufgefordert werden, Ihre PCs durch Kennworteingabe zu entsperren, insbesondere, wenn ansonsten eine Beschlagnahme angedroht wird: Lassen Sie sich den Namen des Spaßvogels geben, suchen Sie den Oberguru des Durchsuchungskommandos und bringen Sie zu Protokoll, dass die Person Sie gerade <strong>zur Begehung einer Straftat (!!!) aufgefordert </strong>hat (Verletzung von Privatgeheimnissen, §203&nbsp;StGB).</p>



<p>Ansonsten gilt auch bei Durchsuchungen von Kanzleien und Steuerbüros das gleiche wie bei allen anderen Durchsuchungen: Seien Sie freundlich zu den Beamten, zeigen die denen das, was die sowieso finden werden (sofern es offen rumliegt), und vor allem: <strong>Lassen Sie sich nicht in Gespräche verwickeln !!!</strong></p>



<p>Ermittlungsbeamte sind psychologisch geschult, Ihnen aufgrund des Schocks der Durchsuchung haushoch überlegen, und das, was Sie später in der Akte lesen werden, ist nicht das, was Sie gesagt haben, sondern das, was der Ermittlungsbeamte meint, was Sie gesagt haben. <br><strong>Also: &#8222;Konzentrieren und Klappe halten.&#8220;</strong></p>



<span id="more-1568"></span>



<h3 class="wp-block-heading">1. Ausgangskonstellation</h3>



<p>Wir möchten ja, dass unsere Daten und die Daten unserer Mandanten geheim bleiben.</p>



<p>In der Regel reicht es hierzu aus, einen einzelnen PC in der Kanzlei zu schützen, nämlich den, auf dem die sensiblen Daten abgelegt sind. Bei Einzelanwälten ohne Personal ist das meist der eigene Anwalts-PC, bei kleinen und mittleren Kanzleien und Steuerberatern in der Regel der Server-PC, häufig auch genutzt als Server mit Einzelarbeitsplatz.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Das brauchen wir</h3>



<ul class="wp-block-list"><li>SecurStar DriveCrypt PlusPack (DCPP), 125,00 EUR (<a href="http://www.securstar.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" title="">www.SecurStar.de</a>)</li><li>Online-Speicherplatz bei Dropbox, Microsoft (OneDrive) oder Google (Google Drive)</li><li>Cryptomator (<a href="https://cryptomator.org/" target="_blank" rel="noopener nofollow" title="">www.cryptomator.org</a>; kostenfrei) oder Boxcryptor Lizenz (<a href="http://www.boxcryptor.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" title="">www.boxcryptor.de</a>, 5,99 EUR/Monat)</li><li>Synchredible (<a href="https://www.ascomp.de/de/products/synchredible/tab/details" title="">www.ascomp.de</a>), 39,95 EUR</li><li>Funksteckdose mit mindestens zwei Fernbedienungen; besser: 4 Fernbedienungen (aus Baumarkt oder Amazon.de); Fernbedienungen ggf. separat kaufen</li></ul>



<p>Nice to have:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Festplattenkäfig für zwei Wechselplatten (eingebaut im PC), ca. 90 EUR</li><li>Zwei gleichgroße Festplatten (SSD) für die Systempartition; z.B. Samsung SSD 4 TB (2x 319,00 EUR)</li></ul>



<p>Für Paranoiker:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>SecurStar DriveCrypt V6.1.x, 49,95 EUR (<a href="http://www.securstar.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" title="">www.SecurStar.de</a>); zusätzlich zu DCPP</li></ul>



<h3 class="wp-block-heading">3. Absicherung des PC</h3>



<h4 class="wp-block-heading">a.) DriveCrypt PlusPack</h4>



<p>Zunächst erhält der Haupt-PC oder Server-PC eine Vollverschlüsselung mit DriveCrypt PlusPack. Verschlüsselt wird dabei der komplette PC einschließlich Betriebssystem. Lediglich auf dem Bootsektor befindet sich ein kleine Bootloader mit einem Passwort-Bildschirm sowie <strong>vier</strong> (!!!) möglich Eingabefelder.</p>



<p>Es reicht aus, wenn Sie zwei beliebige der vier Felder mit Passwörtern versehen. Befüllen Sie eines mit Ihrem Standard-Passwort und das andere mit einem leicht zu merkenden Satz oder Songtext, welcher mindestens 20 Zeichen beinhalten sollte.<br>Meine Erfahrung aus über 17 Jahren Tätigkeit: Passwörter mit bis zu 8 Zeichen kriegt das Landeskriminalamt immer auf; bis zu 12 Zeichen gelegentlich, und einmal eines mit 13 Zeichen. Alles darüber scheint (noch) &#8222;safe&#8220; zu sein (im Sinne des Datenschutzes).<br>Mit den vier möglichen Eingabefeldern von DCPP wird die digitale Forensik noch bis ins nächste Jahrhundert völlig überfordert sein, sodass ich Drivecrypt bis auf weiteres von der Verschlüsselung her für völlig sicher halte.</p>



<h4 class="wp-block-heading">b.) Funksteckdose</h4>



<p>Nun nützt uns die tolle Verschlüsselung gar nichts, wenn eine neugierige, aber unberechtigte Person einen funktionierenden PC vorfindet. Deshalb kommt zwischen PC-Netzstecker und Steckdose erstmal eine Funksteckdose.<br>Auf jedem Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter platzieren Sie eine Fernbedienung für die Funksteckdose mit der <strong>Anweisung, sofort auf den Ausschalter zu drücken</strong>, sobald aufdringliche Herrschaften die Kanzlei betreten.<br>Diese kündigen sich übrigens gerne dadurch an, dass Sie nicht behutsam einmal die Klingel betätigen, sondern auffordernd mehrfach schnell hintereinander. Wahrscheinlich, damit gar nicht erst Bedenkzeit besteht, ob man den ungebetenen Besuch hereinlassen möchte.</p>



<p>Die Situation üben Sie bitte einmal im Monat mit dem Personal, und sobald der PC aus ist, schicken Sie die alle zum Kaffeetrinken außerhalb der Kanzlei, aber in Reichweite.</p>



<p>Eine weitere Fernbedienung kleben Sie nicht sichtbar unter einen Tisch oder Stuhl, so dass Sie notfalls selbst unauffällig im Vorbeigehen den PC zum Neustart und damit zum Erfordernis der Passworteingaben zwingen können.</p>



<h4 class="wp-block-heading">c.) Cryptomator und Online-Speicherplatz</h4>



<p>Nun droht jeder mittelklassige Beamte damit, den kompletten Rechner zu beschlagnahmen, und Sie können dann die nächsten Wochen sehen, wie Sie zurechtkommen.</p>



<p>Mit dem nachfolgenden eingerichteten Datensicherungsvorgang lächeln Sie einfach, und strecken dem Beamten (bitte nur gedanklich) den erhobenen Mittelfinger entgegen.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Verzeichnis für Datensicherung auf Dropbox, OneDrive oder Google Drive einrichten</li><li>Dieses Verzeichnis mit Boxcryptor oder Cryptomator verschlüsseln (wir wollen ja unsere Daten auch nicht mit amerikanischen Firmen teilen).</li><li>Mit Syncredible eine stündliche Datensicherung einrichten in das Sicherungsverzeichnis. Aber Achtung: Das Ziel der Sicherung muss das virtuelle Boxcryptor-Laufwerk sein, nicht der originäre Online-Speicher !!!</li></ul>



<p>Ich habe das selbst mal getestet, als ich einen neuen Server-PC gekauft und aufgesetzt hatte: Nach 54 Minuten war der neue Rechner komplett einsatzbereit, einschließlich Windows-Installation.</p>



<h4 class="wp-block-heading">d.) Für Bequeme</h4>



<p>Im Optimalfall sollten Ermittlungsbeamte erkennen, dass sie mit der Entschlüsselung des Computers nicht weiterkommen, aber auch eine Beschlagnahme nichts bringt. </p>



<p>Wenn Sie einen Festplattenkäfig mit einer oder besser zwei Wechselplatten haben, ziehen Sie die Platte einfach aus dem Fach, drücken die dem Beamten in die Hand, und wünschen ihm viel Vergnügen. Dann lassen die Ihren Computer in Ruhe.</p>



<p>Zwei Festplattenkäfige (und zwei gleiche Festplatten) deshalb, weil Sie hier Ihre Systempartition direkt clonen können. Ich halte das so, dass ich eine verschlüsselte Systemplatte immer bei einem Berufskollegen hinterlegt habe. Dann kann auch sofort weitergearbeitet werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">e.) Für Paranoiker und Sicherheitsfanatiker</h4>



<p>Besonders sensible Mandanteninformationen schützen Sie bitte zusätzlich ein einem virtuellen DriveCrypt-Laufwerk, welches Sie nur bei Bedarf öffnen, ansonsten aber geschlossen halten. Gerade für den Fall, dass jemand unberechtigten Zugriff auf Ihren laufenden (und dann unverschlüsselten) PC hat.</p>



<p>Hierfür benötigen Sie die Software DriveCrypt V6.1.x von SecurStar, welche sich von DriveCrypt PlusPack dahingehend unterscheidet, dass ein zusätzliches virtuelles Laufwerk im Rahmen des verschlüsselten Betriebssystems erstellt wird.</p>



<p>Den Dateinamen können Sie dabei geschickt wählen: Erstellen Sie z.B. in einem Verzeichnis mit einer MP3-Sammlung eine zusätzliche Datei mit einem Songnamen und der Endung .mp3.<br>Vermeintliche Systemdateien mit der Endung .dll eignen sich ebenso hervorragend.<br>Die Grunddatei für eine Verschlüsselung ist damit schon nichtmal auffindbar, sodass Sie sich um die Sicherheit der Daten keine Sorgen machen müssen. DriveCrypt speichert nichtmal die zuletzt geöffnete Datei.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4. Grenzen der Datensicherheit</h3>



<p>Die Datensicherheit endet, wenn es zwielichtigen Gestalten gelingt, einen Keylogger an Ihrer Hardware zu installieren, oder einen Bundestrojaner auf Ihr System zu schleusen.</p>



<p>Wenn jemand soviel Mühe aufwenden sollte, dann hätte er es auch verdient, Zugriff auf die verschlüsselten Daten zu erlangen. Ob er damit was anfangen kann, wäre die zweite Frage.</p>



<p><strong>In diesem Sinne: </strong>Einen 100%igen Schutz gibt es nicht. Man kann seine Haut aber so teuer wie möglich verkaufen.</p>



<p></p>



<p><strong>Disclaimer:</strong></p>



<p>Alle vorgenannten Produkte sind bei mir schon über 10 Jahre im Einsatz und wurden von mir käuflich erworben. Ich partizipiere weder an Käufen, Lizenzen, noch Klicks auf die Seiten.<br>Dieser Beitrag stellt dementsprechend keine Werbung dar, sondern lediglich einen Erfahrungsbericht.</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/datensicherheit-in-rechtsanwaltskanzleien/">Datensicherheit in Rechtsanwaltskanzleien – Ergänzung zum Vortrag „Richtiges Verhalten bei Kanzleidurchsuchungen“</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Rechtsanwaltskammer ./. Müller XXIX (Dr. Rainer Du Mesnil de Rochemont; AG Varel)</title>
		<link>https://www.strafrecht-oldenburg.de/rechtsanwaltskammer-mueller-xxix-dr-dumesnil-de-rochement-ag-varel/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=rechtsanwaltskammer-mueller-xxix-dr-dumesnil-de-rochement-ag-varel</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Sep 2019 12:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mal wieder Post von der Rechtsanwaltskammer, und ich musste gleich grinsen: Dr. Du Mesnil de Rochemont beschwert sich über die Generalstaatsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer über das böse Verhalten des bösen Verteidigers. Über eine Formulierung habe ich mich aber sehr gefreut: Herr Müller sei (wohl zumindest beim Amtsgericht Varel) &#8222;aus vorangegangenen Verfahren durch unkonventionelles [Verteidiger-] Verhalten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mal wieder Post von der Rechtsanwaltskammer, und ich musste gleich grinsen: Dr. Du Mesnil de Rochemont beschwert sich über die Generalstaatsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer über das böse Verhalten des bösen Verteidigers.</p>



<p>Über eine Formulierung habe ich mich aber sehr gefreut: Herr Müller sei (wohl zumindest beim Amtsgericht Varel) &#8222;aus vorangegangenen Verfahren durch unkonventionelles [Verteidiger-] Verhalten bekannt.&#8220;</p>



<span id="more-1167"></span>



<p>Das ist schön, dass meine Kreativität auch von Amtsträgern positiv gewürdigt wird, auch wenn der Satz wahrscheinlich nicht so gemeint war.</p>



<p>Ich muss mal schauen, ob ich den Satz als Zitat irgendwo in die Startseite der Homepage oder in die Internet-Werbung eingebaut bekomme.</p>



<p>Da das Verfahren seitens der Kammer gegenwärtig noch nicht eingestellt ist, halte ich mich mit Wertungen hier mal noch zurück&#8230;</p>



<p>Nur soviel:<br>Schon ganz &#8222;konventionelles&#8220; Verteidigerverhalten hat dazu geführt, dass die von Dr. Du Mesnil de Rochemont gegen den Beschuldigten in diesem und in einem weiteren Verfahren verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von insgesamt 10 Monaten <strong>ohne </strong>Bewährung vom Landgericht Oldenburg deutlich auf 3 Monate <strong>mit </strong>Bewährung pulverisiert wurde.</p>



<p>Der Mandant jedenfalls war zufrieden.</p>



<p>Nicht so schön: Obwohl beim Mandanten noch eine 11-monatige Bewährungsstrafe offen war, hatte der Richter überhaupt keine Bedenken, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung gegen den Mandanten zu verhängen, obwohl kein Verteidiger anwesend war.<br>Nach der einhelligen Rechtsprechung und Kommentierung zu §140 StPO ist eigentlich ab einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ein Pflichtverteidiger beizuordnen. 11 Monate + 6 Monate = 17 Monate, mithin deutlich über 1 Jahr.</p>



<p>Fragt mich der Mandant: &#8222;Herr Müller, warum macht der das ?&#8220;<br>&#8211; Möglichkeit 1: Der kennt die Vorschrift nicht. Dann muss er nachgeschult werden.<br>&#8211; Möglichkeit 2: Der hat die Akte nicht gelesen und die offene Bewährung nicht gesehen. Da wäre ein Verteidiger dann vielleicht hilfreich gewesen.<br>&#8211; Möglichkeit 3: Der hat sich bewusst darüber hinweggesetzt, weil er sich über den Anwalt geärgert hat.</p>



<p>Normalerweise würde ich mich jetzt revanchieren und eine entsprechende Richteraufsichtsbeschwerde schreiben, aber weil der Richter eine so nette Formulierung über mich geschrieben hat, und mich immer so nett mit &#8222;Herr Anwalt&#8220; anspricht, und weil das normalerweise ein ganz Netter ist, bringe ich das gerade echt nicht übers Herz.</p>



<p>In diesem Sinne: &#8222;Auch mal Fünfe gerade sein lassen&#8220;.</p>



<p><strong>Ergänzung 17.02.2020:</strong><br>Die Rechtsanwaltskammer schreibt mir gerade (mal wieder): &#8222;Ein Berufsrechtsverstoß konnte nicht festgestellt werden.&#8220;</p>



<p>Hatte ich auch nicht anders erwartet.</p>



<p><strong>Ergänzung 19.07.2020:</strong><br>Das finde ich jetzt voll sympathisch: Richter Du Mesnil de Rochement, der, zumindest solange ich ihn kenne, im Großteil seines Berufslebens Staatsanwalt war, kann nicht aus seiner Haut, und mag die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer so nicht stehenlassen.</p>



<p>Er schreibt an die Rechtsanwaltskammer:<br>&#8222;mit großem Erstaunen und Befremden habe ich Ihre Mitteilung gelesen, dass das Verhalten von Herrn Rechtsanwalt Kim Müller [&#8230;] nicht zu beanstanden sei.<br>Ganz offensichtlich ist es Herr [sic] Rechtsanwalt Müller gelungen [sic] mit zumindest unvollständigem Sachvortrag die Rechtsanwaltskammer zu täuschen.&#8220;<br>[&#8230;]<br>&#8222;Ich bitte nachdrücklich darum, Herren [sic] Rechtsanwalt Kim Müller auf seine Standespflichten hinzuweisen. Auch die anschließende Stimmungsmache von Herrn Rechtsanwalt Müller in seinem Block [sic] im Internet mit verzerrender Darstellung der Tatsachen ist nicht geeignet [sic] dem Ansehen der Rechtspflege und Justiz zu dienen.&#8220;</p>



<p>Inhaltlich führt er dann auf 2,5 Seiten aus, warum er wohl Recht habe.<br>Über den Inhalt kann man ja denken was man will (und mal eine Rechtschreib- und Grammatik-Prüfung drüberlaufen lassen), aber die Reaktion ist authentisch.</p>



<p>Es ist erstaunlich, wie sehr die Tätigkeit als Staatsanwalt einen Menschen prägt, dass man als Anwalt manchmal das Gefühl hat, man säße nicht einem Richter, sondern einem (zweiten) Staatsanwalt gegenüber.<br>Das mag darin begründet sein, dass Staatsanwälte von Angeklagten regelmäßig zu hören bekommen, diese seien unschuldig, was sich dann später ebenso regelmäßig als falsch herausstellt.</p>



<p>Authentisch ist jedenfalls seine Reaktion, und auch <strong>seine Sichtweise</strong> auf die Arbeitsweise von Strafverteidigern (Täuschung durch unvollständigen Sachvortrag). Authentizität respektiere ich, deshalb hat der Richter auch meine volle Sympathie.</p>



<p>Inhaltlich erinnert mich die Diskussion aber an eine Unterhaltung mit meiner dreijährigen Tochter, die ich heute morgen führen durfte: Meine Tochter bestand darauf, dass sie gerne Erdbeereis zum Frühstück haben wollte. Schlagendes Argument: &#8222;Das ist sehr lecker&#8220;.<br>Die Diskussion endete nach 15 Minuten (meine Tochter ist auch sehr hartnäckig) mit einem trotzigen: &#8222;<strong>Aber trotzdem</strong>&#8222;</p>



<p>In diesem Sinne: &#8222;Aber trotzdem&#8220;</p>



<p><strong>Ergänzung 09.11.2020:</strong><br>Post von der Generalstaatsanwaltschaft:<br>&#8222;Das Verfahren wurde nach §§ 116 BRAO i.V.m. 170 II StPO eingestellt.&#8220;</p>



<p></p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/rechtsanwaltskammer-mueller-xxix-dr-dumesnil-de-rochement-ag-varel/">Rechtsanwaltskammer ./. Müller XXIX (Dr. Rainer Du Mesnil de Rochemont; AG Varel)</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Rechtsanwaltskammer ./. Müller XXVIII (Halbtagsrichterin, AG Oldenburg)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Mar 2019 18:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich kriege ja 1-2 x im Jahr eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer, meist wegen Beleidigung, von gegnerischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Richtern. Nach 3-4 Monaten kommt dann immer ein Standardschreiben der Kammer: &#8222;Ein Berufsrechtsverstoß konnte nicht festgestellt werden.&#8220; Manche Beschwerden sind aber so dumm, da habe ich mir mal vorgenommen, die öffentlich zu machen. Richterin schreibt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kriege ja 1-2 x im Jahr eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer, meist wegen Beleidigung, von gegnerischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Richtern.</p>



<p>Nach 3-4 Monaten kommt dann immer ein Standardschreiben der Kammer: <br>&#8222;Ein Berufsrechtsverstoß konnte nicht festgestellt werden.&#8220; </p>



<p>Manche Beschwerden sind aber so dumm, da habe ich mir mal vorgenommen, die öffentlich zu machen.</p>



<span id="more-1175"></span>



<p>Richterin schreibt an die Rechtsanwaltskammer:<br>&#8222;Es wird mitgeteilt, dass [ein Brief] an Rechtsanwalt Müller, Ofenerdieker Str. 59a, 26125 Oldenburg gegen Empfangsbekenntnis abgesandt wurde.<br>Das Empfangsbekenntnis ist nicht zurückgekommen.&#8220;</p>



<p>Naja, erstmal herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis, aber was soll die Anwaltskammer da machen ? Einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen ?</p>



<p>Ich habe letzte Woche meine Jacke im Sitzungssaal bei Richter Gohla vergessen. Welche Handlungsoptionen habe ich ?<br>1.) Ich rufe da mal an, ob meine Jacke da noch hängt ?<br>2.) Ich bitte meine Sekretärin da vorbeizufahren<br>3.) Oder, analog der Richterin: Ich schreibe eine Richteraufsichtsbeschwerde mit dem Inhalt: &#8222;Es befindet sich eine Jacke im Sitzungssaal. Diese gehört mir, und ich habe sie bislang noch nicht zurückerhalten&#8220;.</p>



<p>Der Rechtsanwaltskammer schreibt man jedenfalls kurz:<br>&#8222;Hätte ich den Brief erhalten, hätte ich auch ein Empfangsbekenntnis zurückgeschickt. MfG.&#8220;</p>



<p>Da sich die Richterin schon die Zeit genommen hat, mich über die Kammer auf mein vermeintliches Fehlverhalten hinzuweisen, wäre es respektlos ihr gegenüber, wenn ich nicht mit gleichem Zeiteinsatz antworten würde.</p>



<p>Da habe ich dann doch gleich die nachfolgende Richter-Aufsichtsbeschwerde verfasst:</p>



<p>&#8222;An das Amtsgericht Oldenburg</p>



<p>Richteraufsichtsbeschwerde betreffend Eingabe Richterin H. vom 07.02.2019 an die Rechtsanwaltkammer Oldenburg</p>



<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>



<p>Mit Schreiben vom 07.02.2019 an die Rechtsanwaltskammer Oldenburg leitete die Richterin H. ein anwaltsrechtliches Verfahren gegen mich ein mit der Begründung, sie habe einen Brief samt Empfangsbekenntnis an mich abgesandt, das Empfangsbekenntnis aber nicht zurückerhalten (Anlage 1).</p>



<p>Der Sinn dieses Vorgangs verschließt sich mir völlig, da dem Vortrag überhaupt keine Pflichtverletzung zu entnehmen ist. Anscheinend hat sich die Richterin nicht getraut zu behaupten, ich hätte den Brief auch erhalten, was Voraussetzung für eine Pflichtverletzung wäre.</p>



<p>Die unsinnige Eingabe der Richterin führt nun dazu, dass sich fünf Volljuristen mit einem Sachverhalt beschäftigen müssen, der nicht einmal den Tatbestand einer Anwaltspflichtverletzung erfüllt, namentlich der Unterzeichnende, die Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Kantin, der Präsident Duin sowie zwei weitere Ausschuss-Mitglieder mit Dr.-Titel.</p>



<p>Ich möchte meine Sekretärin zitieren: &#8222;Herr Müller, wenn die Richterin wissen will, ob Post bei uns angekommen ist, warum ruft die hier dann nicht an ? Das hätte ich der doch sagen können.&#8220;</p>



<p> Da frage ich mich:<br><strong>&#8222;Warum weiss meine Sekretärin das, aber Richterin H. nicht ?&#8220;</strong> </p>



<p>Ich möchte daher anregen, die Richterin dahingehend <strong>nachzuschulen</strong>, dass fehlende Empfangsbekenntnisse telefonisch oder schriftlich beim Empfänger angemahnt werden sollten, bevor unsinnige standesrechtliche Verfahren eingeleitet werden.</p>



<p>Es liegt mir fern, in die richterliche Unabhängigkeit einzugreifen, aber der vorliegende Fall zeigt deutlich, dass gute Examensnoten, von denen ich mal davon ausgehe, dass diese für eine Richterstelle notwendig sind, nicht zwangsläufig einhergehen mit einem vergleichbaren Maß an Sozialkompetenz.</p>



<p>Mit freundlichen Grüßen<br>Kim Müller&#8220;</p>



<p>Ich erwarte entweder gar keine Antwort, oder eine Antwort, dass ich keine Antwort kriege (z.B. wegen Datenschutzes), oder ich kriege die nächste Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer&#8230; Ich schätze die Chancen bei jeweils 33% ein&#8230;</p>



<p>Egal was kommt, ich werde es, das lasse ich mir nicht nehmen, garantiert an dieser Stelle veröffentlichen.</p>



<p>In diesem Sinne: Ich harre der Dinge, die da noch kommen mögen.</p>



<p><strong>Ergänzung:</strong><br>Post von der Rechtsanwaltskammer vom 04.06.2019: <br>„Ein Berufsrechtsverstoß konnte nicht festgestellt werden.“ </p>



<p><strong>Ergänzung 2:</strong><br>Post von der Richteraufsicht vom 31.03.2020 (sinngemäß):<br>&#8222;Ein Berufsrechtsverstoß der Richterin konnte nicht festgestellt werden.&#8220;</p>



<p>Ich stelle fest: Berufsrechtsaufsichtsorgane scheinen ähnlich zu arbeiten.<br>Wieder ein Erfahrungsschatz mehr.</p>



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		<title>Mal erfreuliche Post von der Rechtsanwaltskammer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2015 23:12:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Post von der Rechtsanwaltskammer kommt mehrfach im Jahr: Zumindest eine Beitragsrechnung, und regelmäßig zwischen 1-4 Beschwerden von gegnerischen Rechtsanwälten, Mandanten oder Mitbewerbern, die mit deutlichen offenen Worten nicht umgehen können. Die meisten Beschwerdeführer kennen nicht den Rechtfertigungsgrund der &#8222;Wahrnehmung berechtigter Interessen&#8220;, d.h. ein Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes darf sich ziemlich viel erlauben, bevor man [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Post von der Rechtsanwaltskammer kommt mehrfach im Jahr: Zumindest eine Beitragsrechnung, und regelmäßig zwischen 1-4 Beschwerden von gegnerischen Rechtsanwälten, Mandanten oder Mitbewerbern, die mit deutlichen offenen Worten nicht umgehen können.</p>



<p>Die meisten Beschwerdeführer kennen nicht den Rechtfertigungsgrund der &#8222;Wahrnehmung berechtigter Interessen&#8220;, d.h. ein Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes darf sich ziemlich viel erlauben, bevor man ihm an den Karren fahren kann. Grenze ist der Tatbestand der Beleidung ohne Sachbezug. Man muss sich schon ziemlich dämlich anstellen, um eine Beleidigung hinzubekommen, die gänzlich außerhalb des Sachzusammenhanges steht.</p>



<span id="more-942"></span>



<p>Nach den ersten beiden Beschwerden gegen mich bin ich dazu übergegangen, im Wesentlichen mit einem vorgefertigten Standardschreiben zu antworten. Peinlich ist das Ergebnis dann eher für die Beschwerdeführer, wenn die Rechtsanwaltskammer bestätigt, dass keine Pflichtverletzung festgestellt werden kann. Warum die Rechtsanwaltskammer solche Schreiben überhaupt erst an die Rechtsanwälte weiterleitet, steht auf einem anderen Blatt.</p>



<p>Heute aber mal erfreuliche Post:Herrn Rechtsanwalt Kim Müller<br>wird hiermit widerruflich gestattet,<br>die Bezeichnung<br><strong>Fachanwalt für Strafrecht</strong><br>zu führen.</p>



<p><br>Warum macht man sowas ?<br>Ehrliche Antwort: Ausschließlich für Werbung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was kann denn ein Fachanwalt für Strafrecht mehr als ein &#8222;normaler&#8220; Rechtsanwalt ?</h3>



<p>Naja, zumindest hat der Rechtssuchende die Gewissheit, dass sein Verteidiger schonmal auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts tätig gewesen ist.</p>



<p>Voraussetzung für die Fachanwaltsverleihung ist im Strafrecht, dass mindestens 60 strafrechtliche Fälle in drei Jahren bearbeitet wurden, und mindestens 40 Hauptverhandlungstage vor dem Amtsgericht/Schöffengericht (d.h. Straferwartung 2-4 Jahre) oder dem Landgericht (d.h. Straferwartung über 4 Jahre oder Berufungen) absolviert wurden.</p>



<p>Die 60 Fälle zusammenzubekommen ist für einen Anwalt mit strafrechtlicher Ausrichtung regelmäßig kein größeres Problem, das erfordert ja nur 1-2 Fälle pro Monat, jedoch spielt sich der Großteil der Strafmandate vor dem Einzelrichter beim Amtsgericht ab (Straferwartung bis 2 Jahre), so dass meist die 40 Hauptverhandlungstage vor höheren Gerichten der Knackpunkt sein werden.</p>



<p>Problematisch ist dann noch, dass die Rechtsanwaltskammer die Entscheidung über die Fachanwaltsverleihung von Kollegen mit gleichem Einschlag vorprüfen lässt, die naturgemäß nicht sonderlich viel Lust haben, sich Konkurrenz ins Haus zu holen. Da werden dann schonmal Fälle abgewertet oder weniger stark gewichtet, so dass die Voraussetzungen dann doch nicht vorliegen.</p>



<p>Mein Rechtsanwaltsnachbar ein paar Häuser weiter kann davon ein Lied singen: Der musste wohl sämtliche Fachanwaltstitel vor Gericht einklagen. Beim Fachanwalt für Familienrecht hatte der Prüfer den Antrag wohl ein Jahr lang überhaupt nicht bearbeitet, und beim Fachanwalt für Erbrecht wurden die Fälle abgewertet. Im letzten Fall übrigens als einzigem Bewerber. Die anderen zeitgleichen Anträge wurden durchgewunken. Das würde mir ja zu denken geben.</p>



<p>Damit mir das nicht passiert, habe ich gleich mehr als doppelt soviele Fälle wie gefordert eingereicht. Nach 129 dokumentierten Fällen hatte ich keine Lust mehr.</p>



<p>Hat ja anscheinend gereicht.</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/mal-erfreuliche-post-von-der-rechtsanwaltskammer/">Mal erfreuliche Post von der Rechtsanwaltskammer</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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