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	<title>Steuerrecht | Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</title>
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	<description>Fachanwalt für Strafrecht</description>
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		<title>Steuerrecht &#8211; Umsatzsteuer in Tschechien und Polen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Nov 2017 16:09:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier habe ich es bislang noch nicht geschafft, ohne Drittunternehmen Umsatzsteuer-Registrierungen oder auch nur Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Polen und Tschechien vorzunehmen.Insbesondere die Kommunikation mit dem polnischen Finanzamt ist ein Krampf&#8230; Das polnische Finanzamt hat z.B. 6 Monate gebraucht, um einer von mir vertretenen GmbH eine Steuernummer zu erteilen (soweit nichts Ungewöhnliches).Innerhalb von 4 Wochen wurden daraufhin [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hier habe ich es bislang noch nicht geschafft, ohne Drittunternehmen <strong>Umsatzsteuer-Registrierungen </strong>oder auch nur <strong>Umsatzsteuer-Voranmeldungen </strong>in Polen und Tschechien vorzunehmen.<br>Insbesondere die Kommunikation mit dem polnischen Finanzamt ist ein Krampf&#8230; <br></p>



<span id="more-932"></span>



<p>Das polnische Finanzamt hat z.B. 6 Monate gebraucht, um einer von mir vertretenen GmbH eine Steuernummer zu erteilen (soweit nichts Ungewöhnliches).<br>Innerhalb von 4 Wochen wurden daraufhin die rückständigen Umsatzsteuervoranmeldungen für Polen erstellt und vom Drittanbieter übermittelt. Zahlung erfolgte vollständig unter Angabe der polnischen Umsatzsteuernummer am gleichen Tag.<br>Bzw. 6 Zahlungen&#8230; Eine für jeden Monat&#8230;</p>



<p>Erster Akt: Polen schickt einen Steuerbescheid mit heftigen Verspätungszuschlägen und Nachzahlungszinsen&#8230; Ich schicke einen Brief, ob die die Verspätungszuschläge nicht unpassend finden, wenn die quasi 6 Monate ihren Hintern nicht hochkriegen, um meinen Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer zu bearbeiten&#8230; Ich hoffe mal der Google Translator hat das korrekt übersetzt&#8230;</p>



<p>Zweiter Akt: Die leiten nach zwei Monaten sowohl ein Beitreibungsverfahren als auch ein Bußgeldverfahren ein, weil (trotz vollständiger Zahlung) die vorangemeldete Umsatzsteuer immer noch nicht entrichtet sein soll.<br>Ich musste schon ein Drittunternehmen einschalten, um überhaupt zu verstehen, was die von mir wollen&#8230; Beträge waren ja schon alle bezahlt&#8230;</p>



<p>Also Zahlungsbelege hingeschickt (wieder über Drittunternehmen), und eine sog. Kontenklärung in Auftrag gegeben&#8230;<br>Folge: Gelder sind jetzt korrekt verbucht bei denen, das Bußgeld ist aber immer noch offen&#8230;</p>



<p>Was macht man ?</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Bußgeld anfechten unter Zuhilfenahme Drittanbieter&#8230; Nicht wirtschaftlich, da das Bußgeld niedriger ist als die Korrespondenzkosten&#8230;</li><li>Bußgeld einfach bezahlen&#8230; Wäre wohl die einfachste Lösung&#8230; Entspricht aber nicht meinem Naturell&#8230;</li><li>Bußgeld nicht bezahlen und gucken was passiert&#8230;</li></ul>



<p>Ich probiere ja gerne mal Sachen aus, deshalb warte ich jetzt mal ab, was passiert&#8230;<br>Bin mal gespannt, wie Polen einen (wohl rechtswidrigen) Bußgeldbescheid in Deutschland vollstrecken kann/wird&#8230;</p>



<p>Dann werde ich die deutsche Rechtshilfebehörde mit Rechtsbehelfen überziehen&#8230; Ist ja immer eine Rechtsmittelbelehrung mit angegeben&#8230;<br>Das sind halt die kleinen Späße im Leben von Juristen&#8230;</p>



<p>Die Tschechen sind übrigens deutlich entspannter&#8230; Da hatte ich zeitgleich mit Polen eine Steuernummer beantragt (ebenfalls über Drittunternehmen)&#8230;<br>Die haben zwar sogar 9 Monate für die Zuteilung der Steuernummer gebraucht, da habe ich aber nach Nachmeldung und Überweisung noch überhaupt nichts Nachteiliges gehört&#8230;</p>



<p>Folgende Daten sind jedenfalls in Polen und Tschechien zu beachten:</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>A.) Umsatzsteuer in Polen</strong></h3>



<p>Zuständiges Finanzamt für deutsche Steuerpflichtige:<br>Drugi Urząd Skarbowy<br>Ul. Jagiellońska 15<br>Warszawa 03 719<br>Polen</p>



<p>Meldefrist Umsatzsteuer: 25. des Folgemonats</p>



<p>Mehrwertsteuersatz: 23%</p>



<p>Bankverbindung:<br>IBAN: PL73 1010 1010 0165 9322 2200 0000<br>BIC: NBPLPLPW<br>Institut: Drugi Urząd Skarbowy Warszawa-Śródmieście</p>



<p>Mit meiner heutigen Erfahrung kann ich jedem in Polen Steuerpflichtigen nur empfehlen, dorthin schon sämtliche aufgelaufenen Steuerbeträge vorab zu überweisen, auch wenn noch keine Steuernummer vorliegt.<br>Man könnte schon auf den Verdacht kommen, die lassen sich extra Zeit mit der Zuteilung von Steuernummern und der Herausgabe von Informationen, um die Steuerlast künstlich in die Höhe zu treiben.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>B.) Umsatzsteuer in Tschechien</strong></h3>



<p>Die Tschechen sind meiner Erfahrung nach bislang deutlich entspannter&#8230;</p>



<p>Zuständiges Finanzamt:<br>Finanční úřad pro Moravskoslezský kraj<br>Na Jízdárně 3162/3<br>Ostrava 70900<br>Tschechien</p>



<p>Meldefrist Umsatzsteuer: 25. des Folgemonats</p>



<p>Mehrwertsteuersatz: 21%</p>



<p>Bankverbindung:<br>IBAN: CZ02 0710 0007 0500 7762 1761<br>BIC: CNBACZPP<br>Institut: CESKÁ NÁRODNÍ BANKA</p>



<p>Stand: November 2017<br>Haftungsausschluss: Es wird keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-umsatzsteuer-in-tschechien-und-polen/">Steuerrecht – Umsatzsteuer in Tschechien und Polen</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Steuerrecht &#8211; Umsatzsteuer in Österreich anmelden: So geht&#8217;s !</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Nov 2017 06:30:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sofern man als Unternehmer Leistungen im europäischen Ausland erbringt, sollte man tunlichst die Umsatzsteuerpflicht im Auge behalten: Bei der Überschreitung von Umsatz- oder Lieferschwellen ist die Leistung dann nicht mehr im Inland (hier also Deutschland) zu versteuern, sondern im europäischen Ausland. Da der Mehrwertsteuersatz in Österreich grundsätzlich 20% beträgt, ist es wirtschaftlicher, seine Leistung so [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sofern man als Unternehmer Leistungen im europäischen Ausland erbringt, sollte man tunlichst die Umsatzsteuerpflicht im Auge behalten: Bei der Überschreitung von Umsatz- oder Lieferschwellen ist die Leistung dann nicht mehr im Inland (hier also Deutschland) zu versteuern, sondern im europäischen Ausland. Da der Mehrwertsteuersatz in Österreich grundsätzlich 20% beträgt, ist es wirtschaftlicher, seine Leistung so lange wie möglich in Deutschland zu versteuern (19%).</p>



<p>Leider lässt das die Steuergesetzgebung nicht beliebig lang zu:<br>&#8211; Wer Dienstleistungen (z.B. Rechtsberatung) mit einem Wert über 35.000 EUR an in Österreich ansässige Privatkunden (nicht: Geschäftskunden; die sind umsatzsteuerbefreit) erbringt, muss <strong>zukünftig </strong> die Umsatzsteuer in Österreich abführen.<br>&#8211; Das gleiche gilt für Warenlieferungen (z.B. von Onlineshops) an in Österreich ansässige private Endkunden: Nach dem ersten Umsatz von über 35.000 EUR ist Schluss mit der Umsatzversteuerung in Deutschland.<br></p>



<span id="more-934"></span>



<p>Die nachfolgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst worden und beruhen auf eigenen Erfahrungen, jedoch übernehme ich keine Gewähr für Vollständigkeit oder rechtliche Richtigkeit.</p>



<p>Meine Buchführungssoftware wies mich darauf hin, dass ich den Umsatz für Österreich überschritten hätte, und dass ich mich da jetzt steuerlich registrieren lassen muss.<br>Wie man das macht, darüber schweigt sich die Software allerdings aus. Meine steuerlich geschulten Mitarbeiter hatten auch keine eigenen Erfahrungen, und das Internet liefert auch keine Anleitung.</p>



<p>Wenn man&#8217;s erstmal gemacht hat, ist das aber überhaupt kein Problem&#8230; Das Geld für professionelle Anbieter (ab 499 EUR) kann man sich zumindest für Österreich echt sparen.<br>Und so wird&#8217;s gemacht:</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>1.) Beantragung einer Umsatzsteuer-ID in Österreich</strong></h2>



<p>Folgende Adresse sollte man sich schonmal gut notieren:</p>



<p>Finanzamt Graz-Stadt<br>Betriebsveranlagungsteams Ausländerreferate<br>Conrad von Hötzendorf-Straße 14 &#8211; 18<br>A &#8211; 8010 Graz<br>Österreich</p>



<p>Das ist die Stelle, die für deutsche Unternehmen zuständig ist.</p>



<p>Als erstes brauchen Sie die Registrierungsformulare, und zwar zwei Stück: Verf19 und Verf26&#8230;<br>Die bekommen Sie hier:&nbsp;<a href="https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=verf&amp;searchsubmit=Suche">https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=verf&amp;searchsubmit=Suche</a></p>



<p>Die füllen Sie aus, und fügen folgende Unterlagen zusätzlich mit bei:</p>



<p>&#8211; Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger im Original (schickt Ihnen Ihr deutsches Finanzamt auf telefonische Anfrage binnen ein paar Tagen zu)<br>&#8211; Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag (Kopie reicht)</p>



<p>Das wars auch schon&#8230;</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Kleines Problemchen:</strong></h4>



<p>Die Österreicher geizen mit der Vergabe von Umsatzsteuer-IDs&#8230; Sie bekommen nur eine Abgabennummer&#8230; Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes&#8230;<br>Es sei denn, Sie begründen Ihren Bedarf nach einer Umsatzsteuer-ID&#8230;</p>



<p>Einen Grund akzeptieren die Ösis immer: Wenn Sie &#8222;Nutzung von Amazon Business&#8220; als Grund im Formular Verf19 eingeben, wird Ihre Registrierung komplett durchgewunken.<br>Mit Amazon Business können Sie mehrwertsteuerbefreit bei Amazon für Ihr Unternehmen einkaufen, und zwar nicht nur bei Amazon als Anbieter selbst (das geht sowieso), sondern gerade bei Dritt-Händlern auf der Amazon-Plattform.</p>



<p>Das war&#8217;s schon&#8230; Antrag abschicken und nach 10-14 Tagen kommt Post mit Abgabennummer und Umsatzsteuer-ID&#8230;</p>



<h2 class="wp-block-heading">2.) Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Österreich</h2>



<p>Wer sich steuerlich neu registriert, muss erstmal vierteljährliche Steuervoranmeldungen abgeben, da der Vorjahresumsatz ja unter 35.000 EUR gelegen hat. Dies bleibt so, bis in einem Vorjahr 100.000 EUR Umsatz überschritten wurden. Ab dann wird monatlich gemeldet und vorausgezahlt.</p>



<p>Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist auch kein Hexenwerk: Man braucht wieder einmal ein Formular&#8230; Diesmal heisst es &#8222;U30&#8220; und kann hier heruntergeladen werden:&nbsp;<a href="https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=u30&amp;searchsubmit=Suche">https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=u30&amp;searchsubmit=Suche</a></p>



<p>Wichtig: U30 ist ein Jahresformular und bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr&#8230; Das Formular U30 aus 2017 muss somit für 2018 durch das dann aktuelle Formular ersetzt werden.</p>



<p>Das Ausfüllen ist noch einfacher als die Registrierung:</p>



<p>Adressfeld wird mit &#8222;FINANZAMT GRAZ-STADT,&nbsp;BETRIEBSVERANLAGUNGSTEAMS AUSLÄNDERREFERATE,&nbsp;CONRAD VON HÖTZENDORF-STRAßE 14 &#8211; 18,&nbsp;A &#8211; 8010 GRAZ, ÖSTERREICH&#8220;<br>Felder 1 und 2 sind Abgabennummer (haben wir ja frisch bekommen) und der Veranlagungszeitraum (komfortabel als Dropdown), in Feld 4.1 kommt der Netto-Umsatz.</p>



<p>Den wiederholt man nochmal in Feld 4.14, und den Rest errechnet die PDF-Datei selbst&#8230; Noch Absender und Datum eintragen, und ganz wichtig: <strong>Unterschreiben</strong>, sonst wird die Voranmeldung nicht anerkannt.<br>Dann ab in die Post mit dem Formular, und Überweisung der Umsatzsteuerschuld nicht vergessen.</p>



<p>Die Bankverbindung finden Sie hier:&nbsp;<a href="https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/ust-kontakt-gs.html">https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/ust-kontakt-gs.html</a></p>



<p>Gegenwärtig ist es&nbsp;<strong>Finanzamt Graz-Stadt,&nbsp;</strong><strong>IBAN</strong>: AT12 0100 0000 0553 4681<strong>BIC</strong>:&nbsp;BUNDATWW (aber besser nochmal auf Aktualität überprüfen)&#8230;</p>



<p>Eigentlich sollte die Umsatzsteuererklärung auch elektronisch einzureichen sein&#8230; Hierfür bietet die Österreichische Finanzverwaltung diverse Verifikationsverfahren über Bürgerkarten und Handy&#8230;<br>Versuchen Sie gar nicht erst, sich zu registrieren&#8230; Ich habe nach langwierigem Ausprobieren entnervt beim Finanzamt Graz angerufen&#8230; Der Sachbearbeiter teilte mir mit, die Verifikation funktioniere nur für Österreichische Staatsbürger&#8230;<br>Den Hinweis hätten die mal auf der Webseite anbringen sollen&#8230;</p>



<p>Fällig ist die Voranmeldung einschließlich Zahlung übrigens immer&nbsp;<strong>am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats.&nbsp;</strong>Bei vierteljährlichem&nbsp;Voranmeldungszeitraum also bis zum 15. Mai (Q1), 15. August (Q2), 15. November (Q3) und 15. Februar (Q4).</p>



<h2 class="wp-block-heading">3.) Abgabe von Umsatzsteuer-Jahresmeldungen in Österreich</h2>



<p>Da gibt&#8217;s dann auch wieder ein Formular für: U1, welches Sie hier finden:&nbsp;<a href="https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=u1&amp;searchsubmit=Suche">https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=u1&amp;searchsubmit=Suche<br></a>Auch hierbei handelt es sich wieder um ein Jahresformular&#8230;</p>



<p>Hatte ich bislang noch nicht, dürfte aber ähnlich einfach auszufüllen sein wie die Quartalsmeldungen&#8230;</p>



<p>Die Jahresmeldungen hätte das Finanzamt dann gerne bis zum 30. April des Folgejahres.</p>



<p>4.)</p>



<p>Wenn Ihnen dieser Artikel weitergeholfen hat, würde ich mich sehr über eine positive Bewertung freuen:&nbsp;<a href="https://goo.gl/cd5e4g">https://goo.gl/cd5e4g</a></p>



<p>Stand: November 2017<br>Haftungsausschluss: Es wird keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-umsatzsteuer-in-osterreich-anmelden-so-gehts/">Steuerrecht – Umsatzsteuer in Österreich anmelden: So geht’s !</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Steuerrecht &#8211; Amazon-Erlöse richtig buchen &#8211; So geht&#8217;s</title>
		<link>https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Sep 2016 00:05:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aufgrund eigener Online-Affinität habe ich immer wieder Firmen in der Beratung, die die Online-Plattform Amazon als Verkaufsplattform für eigene Produkte nutzen.Und immer wieder stelle ich fest, dass bei weit über der Hälfte ein Denkfehler in der Buchhaltung vorherrscht, der zu beträchtlichen Steuernachzahlungen führen kann und wird. Zuzüglich 6% Nachzahlungszinsen pro Jahr.Spätestens in einer Steuerprüfung wird [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund eigener Online-Affinität habe ich immer wieder Firmen in der Beratung, die die Online-Plattform <strong>Amazon</strong> als Verkaufsplattform für eigene Produkte nutzen.<br>Und immer wieder stelle ich fest, dass bei weit über der Hälfte ein Denkfehler in der Buchhaltung vorherrscht, der zu beträchtlichen Steuernachzahlungen führen kann und wird. Zuzüglich 6% Nachzahlungszinsen pro Jahr.<br>Spätestens in einer Steuerprüfung wird der Prüfer wissen, wie es geht&#8230;</p>



<p>Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob &#8222;<strong>Fulfillment by Merchant</strong>&#8220; oder &#8222;<strong>Fulfillment by Amazon</strong>&#8220; genutzt wird.</p>



<p>Ich habe heute schon zum dritten Mal in diesem Monat einem Mandanten erklärt, wie es richtig geht&#8230; Da der Sachverhalt recht schwierig zu erfassen und nachzuvollziehen ist, und für eine Erklärung immer mindestens eine Viertelstunde draufgeht, habe ich mich heute dazu entschlossen, das mal schriftlich niederzulegen und dann auf diesen Blog-Beitrag zu verweisen&#8230;</p>



<span id="more-940"></span>



<p>Vielleicht werde ich den auch einfach ausdrucken und als Handout bereithalten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kurze Begriffserklärung:</h3>



<p><strong>Fulfillment by Merchant (FBM):</strong> Händler verkauft ein Produkt auf Amazon und verschickt die Ware selbst; Amazon wickelt lediglich die Zahlung ab<br><strong>Fulfillment by Amazon (FBA):</strong> Händler schickt die Ware ein und erstellt ein Angebot auf Amazon; Amazon wickelt den kompletten Versand (und ggf. Rückversand) sowie den kompletten Zahlungsverkehr ab</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Ausgangslage:</h3>



<p>1.) Händler bietet Produkt für 119 EUR über Amazon zum Verkauf an&#8230; Käufer kauft Produkt für 119 EUR und zahlt 119 EUR an Amazon&#8230;<br>2.) Händler verschickt Produkt an Kunden (oder Amazon verschickt für Händler)<br>3.) Händler stellt an Kunden eine Rechnung über 119 EUR aus (100 EUR + 19 EUR MwSt)&#8230;<br>4.) Entsprechend der ausgewiesenen Rechnung muss Händler später 19 EUR an das Finanzamt abführen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung</p>



<p>Nun liegt das Geld ja noch bei Amazon&#8230; Spätestens alle zwei Wochen zahlt Amazon das eingenommene Geld an Händler aus&#8230;<br>Allerdings kassiert allerdings Amazon ausweislich der Geschäftsbedingungen 15% Verkaufsprovision, die sofort vom Auszahlungsbetrag eingehalten werden.</p>



<p>5.) Händler erhält von Amazon somit 101,15 EUR auf sein Konto (= 15% von 119,00 EUR)&#8230;</p>



<h3 class="wp-block-heading">Der Denkfehler:</h3>



<p>Der Großteil macht beim Verbuchen dieser Einnahme dann folgenden Fehler:</p>



<p>1.) Die 101,15 EUR werden als Einnahme mit 19% MwSt verbucht (85 EUR netto + 16,15 EUR MwSt)&#8230;<br>2.) Die Amazon-Gebühr in Höhe von 15% (= 17,85 EUR) wird entweder gar nicht erst gebucht (der Händler hat das Geld ja auch nie erhalten), oder sie wird gleichzeitig als Einnahme und Ausgabe gebucht:<br>&#8211; 17,85 EUR als Einnahme (Amazon hat den Betrag ja kassiert für den Händler)<br>&#8211; 17,85 EUR als Ausgabe (Amazon hat den Betrag ja gleich einbehalten)</p>



<p>Hier zeigt sich auch schon der Denkfehler: Händler hat 19 EUR MwSt auf seiner Rechnung ausgewiesen; beim Finanzamt angekommen sind aber nur 16,15 EUR MwSt)&#8230;</p>



<h4 class="wp-block-heading">Frage: Wo befinden sich denn die fehlenden 2,85 EUR für das Finanzamt</h4>



<p>Normalerweise müsste man auf die Idee kommen, dass der Betrag ja als Mehrwertsteuer in den 17,85 EUR enthalten ist, die Amazon einbehalten hat&#8230; Dieser Betrag würde sich dann aus 15 EUR Nettoprovision und 2,85 EUR Mehrwertsteuer zusammensetzen&#8230;<br>Diesen Mehrwertsteuerbetrag weist Amazon in der Gebührenabrechnung aber nicht aus, was schonmal Grundvoraussetzung wäre, um die 2,85 EUR als Vorsteuer absetzen zu können&#8230;</p>



<p>Stattdessen steht in der monatlichen Abrechnung hinter jeder Rechnungsposition: USt 0.00%</p>



<p>Und ganz unten findet sich folgender Satz:<br>&#8222;Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG.&#8220;</p>



<p>Übersetzt bedeutet das Folgendes:<br>1.) Amazon genehmigt sich eine Netto-Provision auf Ihre Brutto-Umsätze&#8230; Rechnerisch beträgt die Amazon-Provision damit nicht 15%, sondern 17,85% (=15%*1,19)&#8230;<br>2.) Nicht nur, dass Sie sich die Vorsteuer aus der 15%igen Provision nicht ziehen können: Sie müssen die Umsatzsteuer auf die 17,85% auch noch als Steuerschuldner dem Finanzamt melden und an das Finanzamt abführen.<br>3.) Naja, ganz so schlimm ist letzteres dann doch nicht: Sie können als Unternehmer die zu zahlende Umsatzsteuer auch gleich wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass die Zahllast letztendlich 0,00 beträgt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Ergebnis:</h4>



<p>Es verbleibt bei dem Nachteil, dass Sie aus der 15%igen Provision die Mehrwertsteuer quasi doppelt entrichtet müssen.</p>



<p>Bei einem Jahresumsatz von 100.000 EUR netto müssten Sie als 2850 EUR Umsatzsteuer nachentrichten.<br>Bei einem Jahresumsatz von 1.000.000 EUR wären das schon 28.500 EUR&#8230;</p>



<p>Und dann kommen noch die 6% Verzugszinsen pro Kalenderjahr hinzu; über 5 Jahre wäre das schon ein Aufschlag von 30%&#8230;</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wie geht es denn jetzt richtig ?</h3>



<p>Richtigerweise buchen Sie die Amazon-Einnahme wie folgt (am Beispiel des SKR 03 Kontorahmenmodells):</p>



<p>1.) 101,15 EUR &#8211; Erlös (19%) Zahlung Amazon (Buchungssatz: 1200/8400)</p>



<p>Die Amazon-Gebühren, und hier liegt der Kniff, verbuchen Sie dann nacheinander wie folgt als Einnahme und Ausgabe. Dabei legen Sie für die Amazon-Gebühren ein eigenes Buchungskonto an (hier z.B. 1230)&#8230;<br>2.) 17,85 EUR &#8211; Erlös (19%) Gebühren Amazon als Einnahme (Buchungssatz: 1230/8400); Folge: Es werden auf dem Konto 1776 (Umsatzsteuer 19%) völlig korrekt 19 EUR verbucht, und nicht mehr nur 16,15 EUR&#8230;<br>3.) 17,85 EUR &#8211; Sonstige Leistungen §13b UStG Gebühren Amazon als Ausgabe (Buchungssatz: 3123/1230)<br>4.) Die Steuerautomatik Ihres Buchführungsprogramms sollte dann automatisch die Buchung von 19% auf diesen Betrag auf die Konten 1577 und 1797 vornehmen, d.h. die Umsatzsteuer auf 17,85 EUR wird gleichzeitig abgeführt und wieder gezogen&#8230;</p>



<p>Wenn Ihnen dieser Artikel weitergeholfen hat, würde ich mich sehr über eine positive Bewertung freuen:&nbsp;<a href="https://goo.gl/cd5e4g">https://goo.gl/cd5e4g</a></p>



<p>Erstellt: September 2016<br>Letztmalige Überprüfung auf Aktualität: November 2017</p>



<p>Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/">Steuerrecht – Amazon-Erlöse richtig buchen – So geht’s</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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