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Aus der Sicht und mit den Worten von ...
Kim Müller, Fachanwalt für Strafrecht


Kleine Einblicke, was sich manchmal alles hinter den Kulissen so abspielt.

Richtertypen und der Umgang mit ihnen (2): Die Halbtags-Mutti

Im Rahmen einer Strafverteidiger-Tätigkeit kommen Sie im Laufe der Zeit mit einer Vielzahl von Richter-Typen in Kontakt. Während die meisten Richter verschiedene Wesenszüge in sich vereinen, kristallisieren sich vereinzelt sog. Archetypen heraus, die quasi ein Charakter-Extrem darstellen.

Es ist pragmatisch und für einen positiven Prozessausgang (nicht nur im Strafrecht) ungemein förderlich, den Typus zu (er-)kennen und den Umgang mit ihnen zu beherrschen.

Teil 2: Die Halbtags-Mutti

Der Richtertyp „Halbtags-Mutti“ zeichnet darin aus, dass es sich (naturgemäß) meist um Richterinnen handelt, die sich in der ersten Hälfte oder sogar im ersten Drittel ihrer Richterlaufbahn befinden, und die lediglich eine halbe Stelle besetzen, weil sie die andere Hälfte mit Kindererziehung, etc. verbringen.
Diese Richter-Spezies ist recht häufig anzutreffen, da der Öffentliche Dienst hochgradig familienfreundlich ist. Nicht nur, dass quasi ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle besteht: Für jedes Kind gibt es eine Gehaltserhöhung (sog. Familienzuschlag).

Die Schwierigkeit von „Halbtags-Muttis“: Die haben keine Zeit.

Die Zeit, die dieser Richtertyp im Gericht verweilt, wird größtenteils in Strafrechtssitzungen verbracht. Entsprechend schlecht ist die telefonische Erreichbarkeit. Ich freue mich schon, wenn ich wenigstens außerhalb der Dienstzeiten zurückgerufen werde. Kürzlich sogar aus einer Spielscheune.

Verteidigungstipp:

Machen Sie sich die Zeitnot dieses Richtertyps zunutze ! Es lassen sich ganz hervorragende Ergebnisse erzielen.

Konkreter Fall: Ausspähen von Daten

Der Mandant ist angeklagt, über Jahre hinweg die Webcams von bis zu 80 junger Damen ausgespäht zu haben. Nicht, dass sich eins der vermeintlichen Opfer mal gewundert hätte, dass dauernd die Lampe neben der Kamera leuchtet.

Beim Angeklagten wurde jedenfalls ein Server-Rechner gefunden mit den streitgegenständlichen Daten. 136.000 Bilder und 1.200 Videodateien. So zumindest der Ermittlungsbericht. Die Bilder selbst kriegen Sie auch als Anwalt nicht zu sehen.
„Die können Sie höchstens vor Ort bei der Staatsanwaltschaft Hannover in Augenschein nehmen, Herr Müller“.

Ich glaube kaum, dass ich extra nach Hannover fahre, um mir anzuschauen, was sich da für eine Bilderflut angesammelt hat.

Ich war schon im Ermittlungsverfahren genervt von der oberflächlichen Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft: Wie kann man aus dem Besitz von Webcam-Aufnahmen schließen, dass der Besitzer auch die Computer oder Kameras der jungen Damen gehackt hat ? Für die Staatsanwaltschaft jedenfalls kein Problem…

Sehr zu meiner Freude, denn an diesem Fall wollte ich eigentlich eine bestimmte Verteidigungsart ausprobieren: Die Konfliktverteidigung. Böse Zungen behaupten, das heisst Ärger machen, wo es nur geht, und alle Beteiligten derart nerven, dass die komplett die Lust am Verfahren verlieren. Tatsächlich ist Konfliktverteidigung aber einfach die Ausnutzung aller Handlungsmöglichkeiten, die die Strafprozessordnung bietet, natürlich im Sinne des Mandanten. Und es kann nie verwerflich oder ungebührlich sein, wenn ein Strafverteidiger Mittel nutzt, die ihm von der Prozessordnung gerade zu diesem Zwecke als Werkzeuge an die Hand gegeben werden.

Wenn jedenfalls so eine hanebüchene Anklage schon zugelassen wird, dann habe ich einen unheimlichen Spass daran, das ganze Verfahren auseinanderzunehmen…
Dachte ich jedenfalls…Den Spass hat mir leider die Richterin des Typs „Halbtagsmutti“ genommen…

Richterin ruft an: „Herr Müller, ich wollte gerne einen Termin für die Hauptverhandlung mit Ihnen absprechen“.
Ich: „Einen ? Da blocken Sie gleich mal mehrere Wochen den Sitzungssaal. Ich habe bislang noch kein einziges Bild zu Gesicht bekommen. Falls die überhaupt existieren, will ich mir in der Hauptverhandlung jedes einzelne zusammen mit Ihnen angucken !!!“.

Stille am anderen Ende… Nach einer Weile: Ich arbeite aber nur halbtags…
Ich: Dann blocken Sie halt die halben Tage…

„Och Herr Müller, wir terminieren erstmal einen Termin an, und dann schauen wir mal, wie weit wir kommen.“
Ich: „Ihr Optimismus übersteigt meine Vorstellungskraft“.

Richterin: „Also das ist ja alles kompliziert. Ich mache Sie jetzt erstmal zum Pflichtverteidiger. Und dann kommen Sie einfach mal, und ich bin ganz zuversichtlich, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden werden, mit der wir alle Glücklich werden. Da bin ich ganz sicher.“

Boah, da musste ich erstmal in mich gehen. Pflichtverteidigerbestellung ist ja schon eine nette Geste. Da zahlt (erstmal) der Staat die Anwaltsrechnung.

Reflex ist aber auch:
a.) nicht käuflich sein
b.) jeden Anschein von Käuflichkeit vermeiden

Ausschlaggebend war dann auch ausschließlich der Nutzen für den Mandanten: Wenn das Gericht schon eine „einvernehmliche“ Lösung anbietet, dann ist das ja das Ziel, was mit der Konfliktverteidigung erreicht werden sollte.
Und ehrlich gesagt, dass die Richterin sich soviel Mühe gegeben hat. Da mag man als freundlicher Anwalt dann auch nichts abschlagen.

Wie ging es weiter:
Es wurde tatsächlich eine schnelle und einvernehmliche Lösung gefunden: Eine geständige Einlassung hinsichtlich der Beihilfe zum Ausspähen von Daten (war im Großen und Ganzen, bis auf ein paar Einzelfälle eh nicht zu leugnen), im Gegenzug für eine Geldstrafe von zwei Monatsgehältern.

Und natürlich hatte die Richterin recht behalten: Es wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden, mit der alle Glücklich waren.
Zumindest Angeklagter, Verteidigung und Richterin.
Nur der Staatsanwalt nicht: Zuerst nicht richtig, und dann überhaupt nicht mehr.

Und dann bin ich doch noch zu meiner Konfliktverteidigung gekommen in einem Folgeprozess.
Aber das schreibe ich in einem separaten Artikel.