Vorbestraft ? Für immer ? Bundeszentralregister (BZR) und polizeiliches Führungszeugnis
Ich muss selbst immer wieder nachschauen, wie die Löschungsfristen sind, wenn mich die Mandanten fragen, daher hier mal ein Artikel für mich selbst und alle Interessierten:
Ein weitverbreiteter Irrglaube (übrigens auch unter Richtern und Staatsanwälten): Eine Verurteilung bis 90 Tagessätzen erscheint nicht im polizeilichen Führungszeugnis.
Tatsächlich ist diese Aussage schonmal falsch. Richtig ist: Eine Verurteilung bis 90 Tagessätze oder bis zu 3 Monaten Freiheitsstrafe erscheint nicht im Bundeszentralregister, „wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist“, §32 II Nr.5 BZRG.