Aufgrund eigener Online-Affinität habe ich immer wieder Firmen in der Beratung, die die Online-Plattform Amazon als Verkaufsplattform für eigene Produkte nutzen.
Und immer wieder stelle ich fest, dass bei weit über der Hälfte ein Denkfehler in der Buchhaltung vorherrscht, der zu beträchtlichen Steuernachzahlungen führen kann und wird. Zuzüglich 6% Nachzahlungszinsen pro Jahr.
Spätestens in einer Steuerprüfung wird der Prüfer wissen, wie es geht…
Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob „Fulfillment by Merchant“ oder „Fulfillment by Amazon“ genutzt wird.
Ich habe heute schon zum dritten Mal in diesem Monat einem Mandanten erklärt, wie es richtig geht… Da der Sachverhalt recht schwierig zu erfassen und nachzuvollziehen ist, und für eine Erklärung immer mindestens eine Viertelstunde draufgeht, habe ich mich heute dazu entschlossen, das mal schriftlich niederzulegen und dann auf diesen Blog-Beitrag zu verweisen…
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