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Aus der Sicht und mit den Worten von ...
Kim Müller, Fachanwalt für Strafrecht


Kleine Einblicke, was sich manchmal alles hinter den Kulissen so abspielt.

Strafverteidiger als Zeuge

Als Strafverteidiger ärgere ich mich immer, wenn Mandanten wegen Eingehungsbetruges angeklagt werden (meist gibt’s einen Strafbefehl). Die Staatsanwaltschaft ist sich regelmäßig nicht zu Schade, sich als Inkasso-Stelle mißbrauchen zu lassen.

Was braucht man für den Tatvorwurf ?

  • Eine unbezahlte Rechnung (idR gegeben)
  • Vorsatz hinsichtlich der Nichtzahlung, d.h. entweder ein mehr oder weniger sicheres Wissen, die Rechnung nicht zahlen zu können, oder man muss von vornherein geplant haben, die Rechnung nicht zu zahlen.

Der Eingehungsbetrug lässt sich in der Regel super verteidigen: Staatsanwaltschaft und Gericht neigen dazu, einen Tatvorsatz, der bereits bei der Bestellung vorgelegen haben muss (Simulanitätsprinzip), als gegeben anzunehmen.
Rechnung nicht bezahlt => Dann wird wohl auch Vorsatz vorgelegen haben

Dass zwischen Bestellung und Nichtzahlung auch Umstände vorgelegen haben können, die den Zahlungswillen später entfallen lassen, muss man dann als Verteidiger vortragen. Von selbst kommt das Gericht da nicht drauf.

Äußerst unüblich: Als Strafverteidiger schaltet man eher selten Ermittlungsorgane ein. Vorliegend hielt ich das aber für angebracht: Ich hatte eine Softwareagentur mit einer Dienstleistung beauftragt, die gegen Vorkasse (da Neukunde) kurzfristig ein paar Aufgaben erledigen sollte. Nach vier Wochen war mit der Arbeit aber immer noch nicht begonnen, so dass der Rücktritt vom Vertrag erklärt wurde. Eine Rückzahlung (immerhin knapp über 1000 EUR) erfolgte natürlich auch nach zwei Monaten nicht, so dass ich zum einen mal Klage auf Rückzahlung erhoben und zum anderen Strafanzeige erstattet habe.

Kehrseite des letzteren: Wer Strafanzeige erstattet, muss auch als Zeuge aussagen. Vorliegend in Wuppertal. Dann auch noch Anreise von fremden Ort mit 5h Fahrzeit.
Richter angerufen: „Brauchen Sie mich wirklich ?“ Antwort: „Als Strafverteidiger kennen Sie ja die Probleme beim Eingehungsbetrug. Da muss ich Sie leider persönlich vernehmen.“

Die Betrachtung eines Strafverfahrens aus sachkundiger Zeugensicht ist dann verstörend:
Zunächst wird man vom Verteidiger des Angeklagten böse angefunkelt (Typ: Mischung aus Notar und Mafiaboss, teurer Anzug mit Krawatte). Das Geld hätte der Angeklagte besser in die Opferentschädigung (sprich: meine Rückzahlung) gesteckt.
Dann wissen Sie bei jeder Frage des Richters, worauf die abzielt. Und bei jeder Frage des Richters spielen Sie mit dem Gedanken, eine Antwort hinzupfeffern, die die Anklage lückenlos schließt.

Aber: Als Zeuge muss man ja bei der Wahrheit bleiben, auch wenn man sich über den Angeklagten geärgert hat. Da muss man sich echt konzentrieren, ausschließlich 100% korrekt zu antworten.
Folge: Der Raum für die Verteidigung ist offen wie ein Scheunentor.

Das absolut Schlimmste war dann auch der Kollege Verteidiger: Anstatt dämliche Fragen zu stellen über einen Sachverhalt, der schon zu 100% feststeht und durch EMails belegt ist, sollte der mal ein paar Fragen zum Vorsatz stellen. Mir fallen zwei bis drei Fragen und Behauptungen ein, und schon hätte der nen Freispruch. Die Fragen schreien förmlich in meinem Kopf.

Was macht der Kollege ? Beschränkt den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgenseite.

Folge: Obwohl Recht gesprochen wurde, verbleibt ein ungutes Gefühl. Und weitere 5h Autofahrt.