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Aus der Sicht und mit den Worten von ...
Kim Müller, Fachanwalt für Strafrecht


Kleine Einblicke, was sich manchmal alles hinter den Kulissen so abspielt.

Unschuldsvermutung aus der Sicht von Polizei und Strafverteidiger

Ich hatte gerade ein lustiges Telefonat mit einem Polizisten:

Polizist: „Ich ermittle gar nicht gegen Ihren Mandanten. Der ist als Zeuge geladen. Nicht als Beschuldigter.“
Ich: „Wie kommen Sie denn auf den ?“
Polizist: „Sein Alibi ist falsch, und wir haben sein Handy am Tatort geortet.“
Ich: „Dann ermitteln Sie ja doch gegen Ihn.“
Polizist: „Nein. Er soll sich nur entlasten. Dann wissen wir, dass er unschuldig ist.“
Ich: „Da gehen Sie doch sowieso davon aus, wegen der Unschuldsvermutung ?“
Polizist: „Nein, er war ja am Tatort und hat gelogen.“
Ich: „Sehen Sie, deshalb ist er auch als Beschuldigter zu vernehmen, nicht nur als Zeuge.“

Jede Berufsgruppe hat halt Ihre eigene Logik.