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Statement zum NWZ-Artikel des Oldenburger Anwaltsvereins/Maike Chandra vom 26.06.2024

Skurille Situation: Ich werde während meines Familienurlaubs im Allgäu morgens um 09:30 Uhr von meiner Sekretärin angerufen, die mitteilt, dass bei uns gerade drei Anwälte und ein Mandant angerufen und Ihre Solidarität mit Herrn Müller bekundet hätten… Bis zum Nachmittag waren es noch mehr, auch per EMail und Whatsapp… Ursache war anscheinend ein schlecht gemachter NWZ-Artikel des Oldenburger Anwaltsvereins.

Daher sage ich auf diesem Wege erstmal herzlichen Dank für Ihre/Eure Unterstützung, und stelle als Kommentar diesen Artikel online.

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Datensicherheit in Rechtsanwaltskanzleien – Ergänzung zum Vortrag „Richtiges Verhalten bei Kanzleidurchsuchungen“

Hier nochmal als „best practice“, mit welchen technischen Mitteln Sie als Anwalt, Strafverteidiger oder Steuerberater Ihre eigenen Daten, und die Ihrer Mandanten, vor dem unbefugten Zugriff durch staatliche Strafverfolgungsorgane oder sonstige unbefugte Dritte schützen können und sollten.

Wichtig: Sofern Sie im Rahmen von Durchsuchungen aufgefordert werden, Ihre PCs durch Kennworteingabe zu entsperren, insbesondere, wenn ansonsten eine Beschlagnahme angedroht wird: Lassen Sie sich den Namen des Spaßvogels geben, suchen Sie den Oberguru des Durchsuchungskommandos und bringen Sie zu Protokoll, dass die Person Sie gerade zur Begehung einer Straftat (!!!) aufgefordert hat (Verletzung von Privatgeheimnissen, §203 StGB).

Ansonsten gilt auch bei Durchsuchungen von Kanzleien und Steuerbüros das gleiche wie bei allen anderen Durchsuchungen: Seien Sie freundlich zu den Beamten, zeigen die denen das, was die sowieso finden werden (sofern es offen rumliegt), und vor allem: Lassen Sie sich nicht in Gespräche verwickeln !!!

Ermittlungsbeamte sind psychologisch geschult, Ihnen aufgrund des Schocks der Durchsuchung haushoch überlegen, und das, was Sie später in der Akte lesen werden, ist nicht das, was Sie gesagt haben, sondern das, was der Ermittlungsbeamte meint, was Sie gesagt haben.
Also: „Konzentrieren und Klappe halten.“

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Rechtsanwaltskammer ./. Müller XXIX (Dr. Rainer Du Mesnil de Rochemont; AG Varel)

Mal wieder Post von der Rechtsanwaltskammer, und ich musste gleich grinsen: Dr. Du Mesnil de Rochemont beschwert sich über die Generalstaatsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer über das böse Verhalten des bösen Verteidigers.

Über eine Formulierung habe ich mich aber sehr gefreut: Herr Müller sei (wohl zumindest beim Amtsgericht Varel) „aus vorangegangenen Verfahren durch unkonventionelles [Verteidiger-] Verhalten bekannt.“

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Rechtsanwaltskammer ./. Müller XXVIII (Halbtagsrichterin, AG Oldenburg)

Ich kriege ja 1-2 x im Jahr eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer, meist wegen Beleidigung, von gegnerischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Richtern.

Nach 3-4 Monaten kommt dann immer ein Standardschreiben der Kammer:
„Ein Berufsrechtsverstoß konnte nicht festgestellt werden.“

Manche Beschwerden sind aber so dumm, da habe ich mir mal vorgenommen, die öffentlich zu machen.

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Mal erfreuliche Post von der Rechtsanwaltskammer

Post von der Rechtsanwaltskammer kommt mehrfach im Jahr: Zumindest eine Beitragsrechnung, und regelmäßig zwischen 1-4 Beschwerden von gegnerischen Rechtsanwälten, Mandanten oder Mitbewerbern, die mit deutlichen offenen Worten nicht umgehen können.

Die meisten Beschwerdeführer kennen nicht den Rechtfertigungsgrund der „Wahrnehmung berechtigter Interessen“, d.h. ein Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes darf sich ziemlich viel erlauben, bevor man ihm an den Karren fahren kann. Grenze ist der Tatbestand der Beleidung ohne Sachbezug. Man muss sich schon ziemlich dämlich anstellen, um eine Beleidigung hinzubekommen, die gänzlich außerhalb des Sachzusammenhanges steht.

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