Selbstläufer
Jeder halbwegs erfahrene Strafverteidiger wird es meiden wie der Teufel das Weihwasser, einem Mandanten ein bestimmtes (positives) Ergebnis zu versprechen, insbesondere einen Freispruch.
Zu unwägbar sind die menschlichen Komponenten, d.h. sämtliche Prozessbeteiligte außerhalb der Verteidigung.
Gegen diesen Grundsatz habe ich gerade (mal wieder) verstoßen und dem Mandanten einen Freispruch fest zugesagt.
Konnte ich mir nicht verkneifen. Zu lächerlich ist der von der Staatsanwaltschaft beantragte und von der Richterin erlassene Strafbefehl.