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Autor: Kim Müller

Waffenrecht – Die illegale Feder

Wer in Onlineshops Modifikationen für Waffen kauft, muss immer damit rechnen, dass die Polizei sich plötzlich die Kundendaten anschaut.

So auch im vorliegenden Fall: Eine „Exportfeder“ (netter Name: suggeriert, dass der Gebrauch in Deutschland nicht legal ist) macht aus einer eigentlich legalen Luftdruckpistole nach der Modifikation eine erlaubnispflichtige Waffe.

Nimmt die Polizei den Händler ins Visier, geraten auch die Kunden ins Fadenkreuz.
Folge: Hausdurchsuchung

Bei meinem aktuellen Fall räumte der Mandant den Kauf auch freimütig ein, und gab (im Rahmen der Hausdurchsuchung) die „Exportfeder“ heraus.

Für die Staatsanwaltschaft war die Sachlage klar: Sie fragte an, ob der Erlaß eines Strafbefehls in Betracht kommt. Kurz und schmerzlos.

Zum Glück war der Mandant anwaltlich beraten…
Mir stellte sich gleich die wohl berechtigte Frage: Kann denn der Erwerb und Besitz einer blöden Sprungfeder für 24,95 EUR schon eine Strafbarkeit auslösen ?
Bisschen grübeln über den Verwendungszweck: Vielleicht wollte der Mandant ja damit auch nur seinen Rasenmäher reparieren…

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Steuerrecht – Umsatzsteuer in Österreich anmelden: So geht’s !

Sofern man als Unternehmer Leistungen im europäischen Ausland erbringt, sollte man tunlichst die Umsatzsteuerpflicht im Auge behalten: Bei der Überschreitung von Umsatz- oder Lieferschwellen ist die Leistung dann nicht mehr im Inland (hier also Deutschland) zu versteuern, sondern im europäischen Ausland. Da der Mehrwertsteuersatz in Österreich grundsätzlich 20% beträgt, ist es wirtschaftlicher, seine Leistung so lange wie möglich in Deutschland zu versteuern (19%).

Leider lässt das die Steuergesetzgebung nicht beliebig lang zu:
– Wer Dienstleistungen (z.B. Rechtsberatung) mit einem Wert über 35.000 EUR an in Österreich ansässige Privatkunden (nicht: Geschäftskunden; die sind umsatzsteuerbefreit) erbringt, muss zukünftig die Umsatzsteuer in Österreich abführen.
– Das gleiche gilt für Warenlieferungen (z.B. von Onlineshops) an in Österreich ansässige private Endkunden: Nach dem ersten Umsatz von über 35.000 EUR ist Schluss mit der Umsatzversteuerung in Deutschland.

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Steuerrecht – Amazon-Erlöse richtig buchen – So geht’s

Aufgrund eigener Online-Affinität habe ich immer wieder Firmen in der Beratung, die die Online-Plattform Amazon als Verkaufsplattform für eigene Produkte nutzen.
Und immer wieder stelle ich fest, dass bei weit über der Hälfte ein Denkfehler in der Buchhaltung vorherrscht, der zu beträchtlichen Steuernachzahlungen führen kann und wird. Zuzüglich 6% Nachzahlungszinsen pro Jahr.
Spätestens in einer Steuerprüfung wird der Prüfer wissen, wie es geht…

Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob „Fulfillment by Merchant“ oder „Fulfillment by Amazon“ genutzt wird.

Ich habe heute schon zum dritten Mal in diesem Monat einem Mandanten erklärt, wie es richtig geht… Da der Sachverhalt recht schwierig zu erfassen und nachzuvollziehen ist, und für eine Erklärung immer mindestens eine Viertelstunde draufgeht, habe ich mich heute dazu entschlossen, das mal schriftlich niederzulegen und dann auf diesen Blog-Beitrag zu verweisen…

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Unschuldsvermutung aus der Sicht von Polizei und Strafverteidiger

Ich hatte gerade ein lustiges Telefonat mit einem Polizisten:

Polizist: „Ich ermittle gar nicht gegen Ihren Mandanten. Der ist als Zeuge geladen. Nicht als Beschuldigter.“
Ich: „Wie kommen Sie denn auf den ?“
Polizist: „Sein Alibi ist falsch, und wir haben sein Handy am Tatort geortet.“
Ich: „Dann ermitteln Sie ja doch gegen Ihn.“
Polizist: „Nein. Er soll sich nur entlasten. Dann wissen wir, dass er unschuldig ist.“
Ich: „Da gehen Sie doch sowieso davon aus, wegen der Unschuldsvermutung ?“
Polizist: „Nein, er war ja am Tatort und hat gelogen.“
Ich: „Sehen Sie, deshalb ist er auch als Beschuldigter zu vernehmen, nicht nur als Zeuge.“

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Selbstläufer

Jeder halbwegs erfahrene Strafverteidiger wird es meiden wie der Teufel das Weihwasser, einem Mandanten ein bestimmtes (positives) Ergebnis zu versprechen, insbesondere einen Freispruch.
Zu unwägbar sind die menschlichen Komponenten, d.h. sämtliche Prozessbeteiligte außerhalb der Verteidigung.

Gegen diesen Grundsatz habe ich gerade (mal wieder) verstoßen und dem Mandanten einen Freispruch fest zugesagt.
Konnte ich mir nicht verkneifen. Zu lächerlich ist der von der Staatsanwaltschaft beantragte und von der Richterin erlassene Strafbefehl.

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Mal erfreuliche Post von der Rechtsanwaltskammer

Post von der Rechtsanwaltskammer kommt mehrfach im Jahr: Zumindest eine Beitragsrechnung, und regelmäßig zwischen 1-4 Beschwerden von gegnerischen Rechtsanwälten, Mandanten oder Mitbewerbern, die mit deutlichen offenen Worten nicht umgehen können.

Die meisten Beschwerdeführer kennen nicht den Rechtfertigungsgrund der „Wahrnehmung berechtigter Interessen“, d.h. ein Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes darf sich ziemlich viel erlauben, bevor man ihm an den Karren fahren kann. Grenze ist der Tatbestand der Beleidung ohne Sachbezug. Man muss sich schon ziemlich dämlich anstellen, um eine Beleidigung hinzubekommen, die gänzlich außerhalb des Sachzusammenhanges steht.

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