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	<title>Strafrecht allgemein | Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</title>
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	<description>Fachanwalt für Strafrecht</description>
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		<title>Statement zum NWZ-Artikel des Oldenburger Anwaltsvereins/Maike Chandra vom 26.06.2024</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jun 2024 15:51:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Skurille Situation: Ich werde während meines Familienurlaubs im Allgäu morgens um 09:30 Uhr von meiner Sekretärin angerufen, die mitteilt, dass bei uns gerade drei Anwälte und ein Mandant angerufen und Ihre Solidarität mit Herrn Müller bekundet hätten&#8230; Bis zum Nachmittag waren es noch mehr, auch per EMail und Whatsapp&#8230; Ursache war anscheinend ein schlecht gemachter [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Skurille Situation: Ich werde während meines Familienurlaubs im Allgäu morgens um 09:30 Uhr von meiner Sekretärin angerufen, die mitteilt, dass bei uns gerade drei Anwälte und ein Mandant angerufen und Ihre Solidarität mit Herrn Müller bekundet hätten&#8230; Bis zum Nachmittag waren es noch mehr, auch per EMail und Whatsapp&#8230; Ursache war anscheinend ein schlecht gemachter NWZ-Artikel des Oldenburger Anwaltsvereins.</p>



<p>Daher sage ich auf diesem Wege erstmal herzlichen Dank für Ihre/Eure Unterstützung, und stelle als Kommentar diesen Artikel online.</p>



<span id="more-2242"></span>



<h3 class="wp-block-heading">Was war passiert:</h3>



<p>Ich hatte vor kurzem ein NWZ-Interview gegeben, mit dem Thema &#8222;Fahrradfahren unter Cannabiseinwirkung&#8220;. Folgende (zugegebenermaßen polizeikritische) Äußerung habe ich gemacht:</p>



<p><em>&#8222;Ohne Ausfallerscheinungen drohe dem Radfahrer jedoch gar nichts, sagt Müller. „Polizisten werden aber immer Ausfallerscheinungen wahrnehmen, unabhängig davon, ob diese tatsächlich vorliegen. Zur Not hat der Beschuldigte halt leicht geschwankt“, sagt er. Es sei fast unmöglich, das Gegenteil nachzuweisen, da Polizisten von der Rechtsprechung über alle Maßen geschützt würden.&#8220;</em></p>



<p>Auf die Nachfrage der Zeitung habe ich meine Aussage wie folgt konkretisiert:</p>



<p><em>&#8222;Das ist eine erfahrungsbasierte Kritik an der Polizei. Ich mache den Job seit 18 Jahren und kann mich an keine Situation erinnern, bei denen die Polizei zwar eine hohe Alkoholisierung, aber keine Ausfallerscheinungen festgestellt hat.“</em></p>



<p>Quelle: NWZ-Interview vom 12.06.2024 (<a href="https://www.nwzonline.de/blaulicht/kiffen-radfahren-thc-wert-joints-gesetz-polizei-anwalt-oldenburg-regeln_a_4,1,1349288103.html" target="_blank" rel="noopener" title="">Link</a>)</p>



<h3 class="wp-block-heading">Hierauf das Statement des Oldenburger Anwaltvereins:</h3>



<p>Hierauf die Reaktion des Oldenburger Anwaltsvereins (wohl höchstens: des Vorstands) in dem NWZ-Artikel vom 26.06.2024 (Onlineversion: 24.06.2024):</p>



<p><em>&#8222;<strong>Mit Entsetzen</strong> [!!!] hat der Vorstand des Oldenburger Anwalts- und Notarsvereins [&#8230;] die Aussagen eines Kollegen zu den Grenzwerten von Cannabiskonsum gelesen. [&#8230;] Diese und weitere Aussagen könnten so nicht unwidersprochen bleiben, sagt Maike Chandra, Vorsitzende des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins.&#8220;</em></p>



<p>Meine o.g. Aussage sei eine <em>&#8222;unerträgliche wie falsche, ja geradezu <strong>unverschämte </strong>[!!!] Behauptung, von der sich der Vorstand des Oldenburger Anwalts- und Notarverein [sic!] mit allem Nachdruck distanziert.&#8220; &#8222;Schließlich beinhalte der Satz die Behauptung, dass Polizisten den Tatsachen zuwider aussagen, also lügen, Sachverhalte wahrheitswidrig erfinden und all dies von den Gerichten nicht nur akzeptiert, sondern auch noch geschützt wird.&#8220;</em></p>



<p>Unter der Überschrift &#8222;<strong>Möglicherweise strafrechtlich relevant</strong>&#8220; heisst es dann weiter: <em>&#8222;<strong>Der Verein</strong>, der 660 Mitglieder zählt, trete diesen Aussagen entschieden entgegen.&#8220;</em> </p>



<p>Und jetzt kommt meine Lieblings-Passage:</p>



<p><em><strong>&#8222;Die Aussagen, so die Einschätzung des Vereins und der Vorsitzenden Chandra, könnten sogar den Tatbestand der (Beamten-)Beleidigung und der Verleumdung erfüllen. Bei einem Strafrechtler dürfe man erwarten, dass er über die Tatbestandsmerkmale unterrichtet sei, und daher wisse, dass seine Behauptungen falsch sind.&#8220;</strong></em></p>



<p>Quelle: NWZ-Artikel vom 24.06.2024 (<a href="https://www.nwzonline.de/oldenburg/oldenburger-anwaltsverein-distanziert-sich-mit-scharfer-kritik-von-polizei-aussage-eines-kollegen_a_4,1,1645870257.html" target="_blank" rel="noopener" title="">Link</a>)</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mein Statement zu diesem schwachsinnigen Artikel</h3>



<h4 class="wp-block-heading">1.) Meine Aussagen sind erfahrungs- und erlebnisbasiert. </h4>



<p>Sehr geehrte Frau Vorsitzende: Herzlich willkommen in der Rechtsrealität. Mit ein bisschen Recherche in meinem Anwaltsprogramm kann ich Ihnen mindestens 100 ehemalige Mandanten als Zeugen für die Tatsache benennen, dass die Zeugenaussagen von Polizisten sich nicht mit den erlebten Sachverhalten der Mandanten in Einklang haben bringen lassen.<br>Und sicherlich lassen sich aus dem Stand mindestens 10 erfahrene Strafverteidiger benennen, die meine Erfahrungen teilen.</p>



<p>Die Vorsitzende des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins ist Fachanwältin für Familienrecht und Verwaltungsrecht. Ich gehe mal davon aus, dass ich in einem Monat mehr Strafrechtsfälle erfolgreich bearbeite als die Vorsitzende in ihrem ganzen Berufsleben.<br>Darüber hinaus ist im ganzen Vorstand des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins nach meiner Kenntnis kein einziger Strafverteidiger vertreten.</p>



<p>Dass Polizisten von der Justiz besonders geschützt sind, ist ja nun keine Geheimwissenschaft. Polizisten wird vom Gericht eine <strong>erhöhte Glaubwürdigkeit</strong> zugesprochen, weil diese ja keinen Grund haben, zu lügen. Es gilt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung.</p>



<p>Darüber hinaus ist der Schutz von Polizisten in den <strong>Dienstanweisungen der Staatsanwaltschaft</strong> verbrieft (der Vorstand des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins wird sie nicht kennen ), nämlich die Anweisung, dass Delikte gegen u.a. Polizeibeamte nicht einzustellen sind, und seien es noch so kleine Delikte.<br>Ich bin wahrscheinlich einer der wenigen Oldenburger Strafverteidiger, der hin und wieder eine Einstellung bei Delikten gegen Polizisten in Einzelfällen hinbekommt, und wenn, dann sind die meist auch teuer erkauft (z.B. AG Papenburg vor 2 Wochen, Einstellung gegen 2.400 EUR Geldauflage bei einem Krankengeldbezieher).</p>



<p>Der Schutz der Polizei ist im Übrigen auch keine Einbahnstraße: Wenn ein Polizist eine ernste Verfehlung begeht, kehrt sich der Schutz ins Gegenteil: Wer den besonderen Schutz der Rechtsordnung genießt, an den werden auch besondere Anforderungen gestellt. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem deutlich erhöhten Strafmaß rechnen.</p>



<p>Ich habe im Übrigen auch nicht die Behauptung aufgestellt, dass Polizisten grundsätzlich die Unwahrheit sagen, sondern ich habe nur von Erfahrungen aus einem <strong>Kleinstausschnitt der polizeilichen Tätigkeit</strong> berichtet, nämlich von Ausfallerscheinungen bei relativer Fahruntüchtigkeit im Rahmen von Straßenverkehrsdelikten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">2.) Zur strafrechtlichen Beurteilung meines Verhaltens durch &#8222;den Verein&#8220; und die Vorsitzende Chandra</h4>



<p>Ein Anrufer (Fachgebiet Arbeitsrecht) hatte sich auf den Artikel extra gemeldet und mitgeteilt, er sei Vereinsmitglied, wolle aber eben kurz mitteilen, dass er zum einen vom Verein nicht nach seiner rechtlichen Einschätzung gefragt worden sei, und er die rechtliche Einschätzung auch nicht teile.</p>



<p>Er halte es vielmehr für wahrscheinlich, dass die Vorsitzende Maike Chandra durch Mißbrauch Ihrer Stellung im Verein als Fachanwältin für Verwaltungsrecht gerade <strong>Klientelpolitik</strong> betreibe, nämlich sich der Polizei <strong>anbiedere</strong>.</p>



<p>Zumindest in einem Punkt hat der Kollege Recht: Die rechtliche Einschätzung des &#8222;Vereins&#8220; und der Vorsitzenden strotz nur so vor <strong>strafrechtlicher Unkenntnis</strong>:</p>



<p>a.) Den Tatbestand der <strong>Beamtenbeleidigung </strong>gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Beamte sind, wie alle anderen Personen auch, mit Ausnahme von besonderen Politikern, über §185 StGB geschützt.</p>



<p>b.) <strong>Personenmehrheiten </strong>sind nur beleidigungsfähig, wenn sie zu einer einheitlichen Willensbildung in der Lage sind. &#8222;Die Polizei&#8220; kann keinen einheitlichen Willen bilden. Insofern kann ich &#8222;die Polizei&#8220; nicht beleidigt haben.</p>



<p>c.) Sie dürfen gerne davon ausgehen, dass Strafverteidiger sich der Grenzen des Erlaubten sehr wohl bewusst sind, und dass wir uns auch in diesen Grenzen bewegen. Insofern kommt es im Übrigen auch nur darauf an, dass unsere Behauptungen rechtlich zulässig sind, und nicht, ob sie falsch sind.</p>



<p>d.) Ganz ehrlich: Wir sind Volljuristen. Wenn &#8211; wie hier &#8211; die Tatsachen feststehen, dann wissen wir, ob ein Sachverhalt eine Beleidigung darstellt oder nicht, und müssen nicht erst darüber nachdenken, ob die Aussage &#8222;möglicherweise strafrechtlich relevant&#8220; ist. Und wenn wir das nicht wissen, dann sind wir ggf. besser beraten, wenn wir uns nicht öffentlich äußern. Das gilt auch für Maike Chandra und für den Anwaltsverein, sofern man dem die Unwissenheit seiner Vorsitzenden überhaupt zur Last legen kann.</p>



<p><strong>In diesem Sinne: Frau Chandra hat nun ihre mediale Aufmerksamkeit gehabt, ihre strafrechtliche Unkenntnis präsentiert, und ich gehe jetzt mit meinem Sohn Fußball spielen.</strong></p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/statement-zum-nwz-artikel-des-oldenburger-anwaltsvereins-vom-26-06-2024/">Statement zum NWZ-Artikel des Oldenburger Anwaltsvereins/Maike Chandra vom 26.06.2024</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Richtertypen und der Umgang mit ihnen (3) &#8211; Der &#8222;zweite Staatsanwalt&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2024 15:57:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein weiterer Richtertyp, der sich herauskristallisiert hat, ist der &#8222;zweite Staatsanwalt&#8220;. In der Verhandlung zeichnet er sich dadurch aus, dass er in der Regel maximal täterbelastend agiert, sodass sowohl Anwalt als auch Angeklagter das Gefühl haben, nicht einem Richter, sondern einem zweiten Staatsanwalt gegenüberzusitzen. Zumindest bei allen mir bekannten Zeitgenossen des vorgenannten Richtertyps ist der [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein weiterer Richtertyp, der sich herauskristallisiert hat, ist der &#8222;zweite Staatsanwalt&#8220;. In der Verhandlung zeichnet er sich dadurch aus, dass er in der Regel <strong>maximal täterbelastend</strong> agiert, sodass sowohl Anwalt als auch Angeklagter das Gefühl haben, nicht einem Richter, sondern einem <strong>zweiten Staatsanwalt </strong>gegenüberzusitzen.</p>



<p>Zumindest bei allen mir bekannten Zeitgenossen des vorgenannten Richtertyps ist der Richtertätigkeit immer eine langjährige berufliche Tätigkeit als Staatsanwalt vorausgegangen.<br>Bei neuen Richtern frage ich auch mal gerne die Protokollführerin, ob der oder die mal Staatsanwalt war. Meist bekomme ich ein heftiges Nicken und ein breites Grinsen.</p>



<span id="more-1402"></span>



<h3 class="wp-block-heading">Was treibt die an ?</h3>



<p>Böse Zungen könnten behaupten, den Staatsanwält*Innen (es gibt auch Richterinnen dieser Kategorie) wären die Urteile der Gerichte zu lasch gewesen, so dass sie es selbst besser machen wollen. Tatsächlich stehen hinter diesem Perspektivwechsel zumindest teilweise auch absolut ehrbare Motive, weshalb ich auf diesem Richtertyp gar nicht so viel rumhacken will.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was macht den &#8222;Staatsanwaltsrichter&#8220; aus ?</h3>



<p>Neben der Tatsache, dass es eine Tendenz gibt, alles zu glauben, was den Täter belastet, und überhaupt nichts zu glauben, was den Täter entlastet (Schutzbehauptung, Erfindung der Verteidigung), besteht eine heftige Neigung zu <strong>völlig überzogenen Strafen</strong>.</p>



<p>Rechtsanwälte (mit Ausnahme der reinen Verurteilungsbegleiter) mögen die meist auch nicht so gerne. Da gibt&#8217;s dann schonmal eine Eingabe an die Rechtsanwaltskammer, Terminsverlegungsanträge werden kritisch gesehen, oder der Anwalt darf für eine Akteneinsicht 6 Wochen vor dem Termin schonmal nach Aurich fahren, 80 km einfache Strecke, weil die Post im November ja aufgrund der Weihnachtszeit es nicht schaffen könnte, eine blöde Akte hin- und herzutransportieren.</p>



<p>StPO-Regeln <strong>zugunsten </strong>der Angeklagten werden auch kritisch gesehen: Manche Richter wenden einzelne Rechtsinstrumente überhaupt nicht an:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>&#8222;Herr Müller, Deals gibt es bei mir grundsätzlich nicht.&#8220; OK, kann ich nachvollziehen, ist ja sehr revisionsträchtig, wenn man die Vorschriften nicht richtig kennt oder anwendet.</li>



<li>&#8222;Pflichtverteidigung ? Doch nicht bei einem Jahr sechs Monaten&#8220; (eigentlich vorgeschrieben ab einem Jahr)</li>



<li>Komplettes Aussageverweigerungsrecht ? Der Zeuge soll erstmal vollständig aussagen, dann entscheide ich, ob er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Dann brüllen Verteidiger und Richter solange gegeneinander an, bis auch der aussagewilligste Zeuge darüber nachdenkt, besser die Klappe zu halten.</li>



<li>Ein Richter soll sogar einen Bienenzüchter, der seine Bienen auf dem Grundstück des Richters untergebracht hat, zur Anzeige gegen einen unliebsamen Angeklagten aufgefordert haben. Ließ sich leider nicht gerichtssicher nachweisen.</li>
</ul>



<p>Das schöne an dem Richtertyp des &#8222;zweiten Staatsanwalts&#8220; ist jedenfalls, dass das <strong>tatsächliche Wollen</strong> und das <strong>rechtliche Können</strong> völlig auseinanderlaufen. Wie eine Schere. Je mehr Willkür, desto anfechtbarer das Urteil.</p>



<p>Einer meiner Lieblingsmandanten ist z.B. von einem Richter der vorgenannten Art <strong>vier Mal in Folge</strong> wegen Betruges völlig überzogen zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Naja, gibt&#8217;s ja die Berufung für.</p>



<p>Beim ersten Mal wurde die Strafe von <strong>6 Monaten ohne Bewährung</strong> auf 3 Monate mit Bewährung reduziert Der Berufungsrichter fand die Strafe ohne Bewährung völlig überzogen.</p>



<p>Beim zweiten Mal wurde die zweite Strafe von erneut <strong>6 Monaten ohne Bewährung</strong> aufgehoben, und das gleichgelagerte Verfahren eingestellt. Der Berufungsrichter fand die Strafe überflüssig, da bereits eine inhaltsgleiche Verurteilung vorlag.</p>



<p>Beim dritten Mal kam nach der ursprünglichen Verurteilung von diesmal <strong>8 Monaten ohne Bewährung</strong> dann gleich ein Freispruch. Der Berufungsrichter war ein wenig ungehalten, sowohl über die Verurteilung an sich, als auch über die Ablehnungsbegründung des Befangenheitsrichters, der einen von mir ausgebrachten Befangenheitsantrag mit fadenscheiniger Begründung abgelehnt hatte.</p>



<p>Beim vierten Mal gab&#8217;s dann gleich <strong>zwei Jahre ohne Bewährung</strong>; das Landgericht hat die Strafe in der Berufung aber zumindest zur Bewährung ausgesetzt. War knapp, und tatsächlich bin ich dem Berufungsrichter persönlich dankbar, dass meine Erfolgsserie nicht gerissen ist. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind nach drei abgewehrten Haftstrafen dann irgendwann auch mal erschöpft, und ich koche letztendlich auch nur mit Wasser.<br>Es mag aber auch kontraproduktiv vom Amtsrichter gewesen sein, ins Urteil zu schreiben, dass das Landgericht beim Freispruch zuvor alles falsch gemacht habe. Gefühlt hat dieser Umstand den letzten Ausschlag gegeben für die Bewährung.</p>



<p>Ende gut, alles gut, könnte man vermuten. Aber raten Sie mal, welcher Richter die Bewährungsaufsicht hat. Genau. Da kommt noch was.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong> Warum freuen sich Anwälte ?</strong></h3>



<p>Man könnte meinen, dass Anwälte nicht glücklich sind mit dem <strong>Richtertyp des zweiten Staatsanwalts</strong>, aber tatsächlich ist der Staatsanwalts-Richter das Beste, was einem engagierten Strafverteidiger passieren kann (Sorry für die Mandanten):</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Man wird immer für mindestens zwei Instanzen bezahlt.</li>



<li>Der Anwalt sieht immer gut aus in diesen Verfahren, weil die zweite Instanz die Urteile des Staatsanwaltsrichters fast immer entweder komplett aufhebt, oder zumindest ganz erheblich abmildert.</li>
</ul>



<p>Tatsächlich habe ich mir angewöhnt, bei Staatsanwalts-Richtern den Mandanten pauschale Gebührenvereinbarungen anzubieten, dann wird es zumindest etwas billiger.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Positive Eigenschaften von Staatsanwalts-Richtern</h3>



<p>Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass dieser Richtertyp grundsätzlich auch faire Züge im Rahmen seiner Möglichkeiten aufweist: Schadenswiedergutmachung wird mit einem Strafabschlag belohnt, geständige Einlassungen auch, und wenn jemand mal wirklich wirklich nachweislich unschuldig ist, wird auch ohne wenn und aber freigesprochen (noch lieber aber Einstellung nach §154 StPO, dann kriegt der Anwalt trotz Unschuld des Mandanten keine Zahlung aus der Staatskasse).</p>



<p><strong>In diesem Sinne: Auch bei Richtern des Typs &#8222;zweiter Staatsanwalt&#8220; macht eine aktive, engagierte Verteidigung Sinn. Selbst dann, wenn sie nur der Vorbereitung für die nächste Instanz dient.</strong></p>



<p>Achso: Es schadet auch nicht, ab und an mal einen Befangenheitsantrag einfließen zu lassen, damit der Richter nicht anfängt zu denken, sein Verhalten wäre normal.</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/richtertypen-und-der-umgang-mit-ihnen-3-der-zweite-staatsanwalt/">Richtertypen und der Umgang mit ihnen (3) – Der „zweite Staatsanwalt“</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Cannabis in der Wachtmeisterei des Amtsgerichts abholen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Apr 2024 12:20:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betäubungsmittelstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[CanG]]></category>
		<category><![CDATA[CannabisG]]></category>
		<category><![CDATA[KCanG]]></category>
		<category><![CDATA[KonsumerCannabisGesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>An die Änderungen des Cannabis-Gesetzes (CanG) muss ich mich erst noch gewöhnen&#8230; Ich war mit dem Mandanten nach der Einstellung seines Strafverfahrens (Polizisten einen Schlag ins Gesicht verpasst) auf dem Weg zum Parkplatz, als er bei der Wachtmeisterei plötzlich meinte: &#8222;Ich muss erst noch mein Cannabis abholen.&#8220; Tatsächlich hatte er einen gelben Abholschein wie in [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>An die Änderungen des Cannabis-Gesetzes (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html?nn=55638" target="_blank" rel="noopener nofollow" title="">CanG</a>) muss ich mich erst noch gewöhnen&#8230; </p>



<p>Ich war mit dem Mandanten nach der Einstellung seines Strafverfahrens (Polizisten einen Schlag ins Gesicht verpasst) auf dem Weg zum Parkplatz, als er bei der Wachtmeisterei plötzlich meinte: &#8222;Ich muss erst noch mein Cannabis abholen.&#8220;</p>



<p>Tatsächlich hatte er einen gelben Abholschein wie in der Reinigung dabei, und bekam vom Wachtmeister sein Plastikbaggy mit wahrscheinlich 2g Cannabisblüten darin ausgehändigt&#8230;</p>



<p>Die waren bei der Eingangskontrolle mit körperlicher Durchsuchung tatsächlich bei ihm gefunden und verwahrt worden&#8230;</p>



<p>Er meinte noch zu mir: &#8222;Ich hätte nicht damit gerechnet, dass ich das Zeug zurückerhalte.&#8220;&#8230;</p>



<p>Heute (19.04.2024) wundert man sich noch&#8230; In ein paar Jahren wird der geneigte Leser sagen: &#8222;Ey normal, wo ist das Problem ?&#8220;&#8230;</p>



<p><strong>In diesem Sinne: Neue Zeiten</strong></p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/cannibis-in-der-wachtmeisterei-des-amtsgerichts-abholen/">Cannabis in der Wachtmeisterei des Amtsgerichts abholen</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Hausdurchsuchung &#8211; Wie ein Ermittlungsrichter und ein Polizist eine Durchsuchung komplett versemmeln</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Mar 2024 20:55:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn alte Leute vermeintliche Opfer von Straftaten werden, werden diese häufig schon im Vorfeld einer Strafverhandlung zur Beweissicherung von Ermittlungsrichtern vernommen, weil alte Leute die Angewohnheit haben, noch vor der Hauptverhandlung zu versterben. Die Staatsanwaltschaft hat dann kein taugliches Beweismittel mehr. So einen Fall hatte ich gerade auf den Schreibtisch bekommen. Mandant kriegt ein Schreiben, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn alte Leute vermeintliche Opfer von Straftaten werden, werden diese häufig schon im Vorfeld einer Strafverhandlung zur Beweissicherung von <strong>Ermittlungsrichtern </strong>vernommen, weil alte Leute die Angewohnheit haben, noch vor der Hauptverhandlung zu versterben. Die Staatsanwaltschaft hat dann kein taugliches Beweismittel mehr.</p>


<a class="wp-block-read-more" href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/hausdurchsuchung-wie-ein-ermittlungsrichter-und-ein-polizist-eine-durchsuchung-komplett-versemmeln/" target="_self">Weiterlesen<span class="screen-reader-text">: Hausdurchsuchung &#8211; Wie ein Ermittlungsrichter und ein Polizist eine Durchsuchung komplett versemmeln</span></a>


<p>So einen Fall hatte ich gerade auf den Schreibtisch bekommen. Mandant kriegt ein Schreiben, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren laufe, weil er mit der Bankkarte seiner Mutter über Jahre deren Konto leergeräumt haben soll. Ebenfalls mitgeliefert: Ein Vernehmungstermin der Mutter vor dem Ermittlungsrichter. Den nehme ich natürlich für den Mandanten wahr.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>1.) Das Drama vor Gericht</strong></h4>



<p>5 Minuten vor dem Termin melde ich mich beim Richter und bitte um Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, die er mir auch aushändigt. Völlig normaler Vorgang. Ich muss ja wissen, worum es überhaupt geht.<br>Da erscheint ein Polizist und <strong>schnauzt den Richter an</strong>, dass dem Anwalt die Akte nicht gegeben werden dürfe.</p>



<p>Das ist mir neu. Etwas verdutzt frage ich den Polizisten, ob er mir dafür eine Fundstelle in der StPO benennen kann, und ob er die Entscheidungsgewalt über die Akte hat, oder der Richter.</p>



<p>Auf meine vielleicht etwas provokante Frage bittet mich seine eigentlich <strong>recht hübsche Polizisten-Kollegin</strong> mitsamt der Akte in meiner Hand recht forsch vor die Tür (&#8222;Sie warten jetzt mal bitte eben draußen !&#8220;, und zieht an meinem Ellenbogen). Ich habe mich echt kurz gefragt, ob die mich jetzt verprügeln will.</p>



<p>Als ich wieder ins Richterzimmer komme, reißt mir der Ermittlungsrichter die Akte aus der Hand mit den Worten: <strong>&#8222;Das müssen Sie jetzt nicht lesen&#8220;</strong>. <strong>Plumper </strong>und <strong>unfreundlicher </strong>geht&#8217;s wohl nicht.</p>



<p>&#8222;Hallo ? Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Anwalt den Tatvorwurf kennt, damit er dem Zeugen bei einer Vernehmung auch gezielt fragen stellen kann ?&#8220; Anscheinend nicht.</p>



<p>Naja: Mama (dement, unter Betreuung, im Pflegeheim) kommt, und erzählt freimütig,</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>dass ihr Sohn das Konto geplündert habe, </li>



<li>dass im Altenheim <strong>mit Geld gehandelt</strong> werden würde (?), </li>



<li>dass ihr Sohn ein <strong>Verhältnis mit ihrer Pflegerin</strong> habe, und die Pflegerin zu ihrem Sohn gesagt habe: &#8222;Du, die schreib mal ab, die wird nicht mehr&#8220;.</li>



<li>dass eine andere Pflegerin ihr derart eine <strong>Backpfeife </strong>gegeben habe, dass ihr die Zahnprothese aus dem Mund geflogen sei (unter die Heizung),</li>



<li>und dass auch ihr <strong>wertvoller Schmuck gestohlen</strong> gewesen sei, der Täter diesen anscheinend jedoch später wieder auf ihren Schrank gestellt habe, wo sie ihn nach Monaten wiedergefunden hätte.</li>
</ul>



<p>Und die netten Polizisten hätten sich soviel Zeit für sie genommen, da habe sie denen alles erzählt.<br>Aha. Sehr ergiebig.</p>



<p>Auch lustig: Mama fährt jede Woche mit dem Taxi zum Friseur, und alle paar Tage mit dem Taxi zum Einkaufen. Der Sohn soll aber seit Jahren das komplette Konto leergeräumt haben. Wovon hat Mama das dann bezahlt ?</p>



<p><strong>2.) Nachbesprechung mit meinem Kollegen</strong></p>



<p>Was mich den ganzen Rückweg beschäftigt hat, war das <strong>affige Verhalten von Ermittlungsrichter und Polizist</strong>. Warum darf ich die Akte nicht lesen, warum lässt sich der Richter von einem Polizisten <strong>anpampen wie ein dummer Schuljunge</strong>, und schämt er sich dafür vielleicht im Nachhinein dafür ?</p>



<p>Sowas hatte ich noch nicht, und ich muss zugeben, dass ich mir da absolut keinen Reim draus machen konnte.</p>



<p>Mein Kollege dagegen kam gleich auf die Lösung: &#8222;Ganz klar, in der Akte befindet sich ein Antrag entweder auf einen <strong>Haftbefehl </strong>oder auf einen <strong>Durchsuchungsbeschluss</strong>&#8222;. Haftbefehl gibt der Sachverhalt nicht her, also Durchsuchungsbeschluss.</p>



<p><strong>3.) (Wie) Sag ich&#8217;s dem Mandanten ?</strong></p>



<p>OK, logisch. Erster Gedanke: Dann rufe ich den Mandanten mal an, dass er seine Wohnung schön aufgeräumt halten soll, weil bald ein paar nette Polizisten vorbeikommen.<br><strong>Wohlgemerkt nicht: </strong>Hey, da kommt eine Hausdurchsuchung bei Ihnen. Sehen Sie zu, dass die kein belastendes Material bei Ihnen finden.</p>



<p>Zweiter Gedanke: Ist dieses Verhalten überhaupt von der StPO gedeckt, oder mache ich mich ggf. selbst wegen versuchter Strafvereitelung strafbar, wenn der Mandant jetzt aufgrund meiner Mitteilung (natürlich nicht vorhandene) Beweismittel vernichtet ?</p>



<p>Zwickmühle, die man besser zum Wohle des Mandanten lösen sollte.</p>



<p>Ich habe dann mal den Mandanten angerufen, von der ungewöhnlichen Vernehmung berichtet, und mal grundsätzlich (und anlasslos) darüber aufgeklärt, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhält. Nett sein zu den Polizisten, zeigen, wo alles liegt, <strong>nichts sagen </strong>und <strong>nichts unterschreiben (!!!).</strong></p>



<p><strong>4.) Telefonat mit dem Ermittlungsrichter</strong></p>



<p>Irgendwie hatte mich das Verhalten des Richters geärgert. Es mag kontraproduktiv sein, aber ich kann da nicht aus meiner Haut, also habe ich ihn angerufen und gefragt:</p>



<p>a.) ob es ihm am Vortag nicht peinlich war, dass der Polizist ihn so vorgeführt hat<br>b.) ob sich der vermutete Durchsuchungsbeschluss in der Akte befunden habe, und ob er den im Nachgang auch erlassen hat.</p>



<p>Ihm wäre <strong>überhaupt nichts peinlich</strong>, meine Frage sei <strong>despektierlich</strong>, er kenne <strong>keinen Durchsuchungsbeschluss</strong>, und wie käme ich überhaupt auf die Idee, dass die alte Dame geistig beeinträchtigt gewesen sein könnte ?</p>



<p>Äh, Demenz, Betreuung, Verfolgungswahn ? Ok, war mit dem nicht zu diskutieren. Wollte ich aber auch gar nicht.</p>



<p><strong>5.) Rechtsmittel gegen einen nicht-existenten Beschluss</strong></p>



<p>Belügen lassen wollte ich mich aber auch nicht.</p>



<p>Glorreiche weitere Idee: Ein antizipiertes (vorgreifendes) Rechtsmittel gegen den (angeblich nicht existenten) Durchsuchungsbeschluss einzulegen.<br>Ist glaube ich gar nicht so vorgesehen von der Strafprozessordnung, aber einfach mal machen. Mal schauen, was passiert.</p>



<p>Der Mandant kriegt eine Abschrift. Als Anwalt muss man ja über alle Schritte informieren. Er zahlt das ja schließlich auch. Spätestens jetzt weiß er also, dass eine Hausdurchsuchung droht.</p>



<p>In die Begründung habe ich reingeschrieben, dass der Mandant über einen Kamin verfügt, und dass spätestens mit der Kenntnis dieses Rechtsmittels nicht mehr zu erwarten ist, dass beim Mandanten noch kompromittierende Unterlagen gefunden werden könnten.</p>



<p>Es ist aber gerade eine Voraussetzung für eine Durchsuchung, dass &#8222;zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde&#8220;, §102 StPO.</p>



<p><strong>6.) Entscheidung des Landgerichts</strong></p>



<p>Nach drei Wochen: Immer noch kein Postrücklauf. Wäre die Durchsuchung nicht beantragt, hätte ich inzwischen einen ablehnenden Bescheid erhalten müssen, weil das Rechtsmittel leergelaufen ist.</p>



<p>Nach drei Monaten: Mandant ruft an. &#8222;Herr Müller, die Polizei war gerade da. Ich warte seit Wochen jeden Tag vormittags zwischen 07:00 und 12:00 Uhr zuhause, dass jemand vorbeikommt. Nun kann ich wieder arbeiten gehen.&#8220;</p>



<p>Mitgebracht hat der Mandant dann die Entscheidung des Landgerichts: Die Durchsuchungsanordnung sei rechtmäßig. Zwar sei nicht zu erwarten, dass die gesuchten Beweismittel noch vorhanden seien, es sei aber nicht völlig ausgeschlossen, dass man weitere (unbekannte) Beweismittel finde.</p>



<p>Klartext: Wir suchen gezielt nach Zufallsfunden ? Das hat die StPO so eigentlich nicht vorgesehen.</p>



<p><strong>Ergebnis: </strong></p>



<p>Das Strafverfahren ist mittlerweile eingestellt, und zwar auch, weil der Mandant sowieso unschuldig war.<br>Wäre es anders gewesen, hätten der Richter und der Polizist aber die Durchsuchung komplett vergeigt.</p>



<p></p>



<p><strong>Ergänzung:</strong></p>



<p>Der Ermittlungsrichter ist später Staatsanwalt geworden, und er war der Staatsanwalt, der in meinem Artikel &#8222;Der Rapper-Richter&#8220; durch seinen Ego-Trip die Verurteilung meines Mandanten im damaligen Berufungsverfahren erneut komplett vereitelt hat, wobei auch dieser Mandant (unabhängig von dem damals erfolgten Freispruch) natürlich ebenfalls sowieso komplett unschuldig war.</p>



<p>Mittlerweile hat unser Karnevalsfreund die niedersächsische Justiz leider verlassen. Schade eigentlich.<br>Ich hatte mit dem immer gute Ergebnisse erzielt.</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/hausdurchsuchung-wie-ein-ermittlungsrichter-und-ein-polizist-eine-durchsuchung-komplett-versemmeln/">Hausdurchsuchung – Wie ein Ermittlungsrichter und ein Polizist eine Durchsuchung komplett versemmeln</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Vorbestraft ? Für immer ? Bundeszentralregister (BZR) und polizeiliches Führungszeugnis</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Mar 2022 19:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich muss selbst immer wieder nachschauen, wie die Löschungsfristen sind, wenn mich die Mandanten fragen, daher hier mal ein Artikel für mich selbst und alle Interessierten: Ein weitverbreiteter Irrglaube (übrigens auch unter Richtern und Staatsanwälten): Eine Verurteilung bis 90 Tagessätzen erscheint nicht im polizeilichen Führungszeugnis.Tatsächlich ist diese Aussage schonmal falsch. Richtig ist: Eine Verurteilung bis [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ich muss selbst immer wieder nachschauen, wie die Löschungsfristen sind, wenn mich die Mandanten fragen, daher hier mal ein Artikel für mich selbst und alle Interessierten:</p>



<p>Ein weitverbreiteter Irrglaube (übrigens auch unter Richtern und Staatsanwälten): Eine Verurteilung bis 90 Tagessätzen erscheint nicht im polizeilichen Führungszeugnis.<br>Tatsächlich ist diese Aussage schonmal falsch. Richtig ist: Eine Verurteilung bis 90 Tagessätze oder bis zu 3 Monaten Freiheitsstrafe erscheint nicht im Bundeszentralregister, &#8222;wenn im Register <strong>keine weitere Strafe</strong> eingetragen ist&#8220;, §32 II Nr.5 BZRG.</p>



<span id="more-1385"></span>



<p><strong>Konkret: </strong>Wird jemand zu 30 Tagessätzen verurteilt, und später zu weiteren 10 Tagessätzen wegen eines anderen Delikts, erscheinen beide Strafen im polizeilichen Führungszeugnis, obwohl die Grenze von 90 Tagessätzen immer noch unterschritten ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Exkurs: Diese Register gibt es überhaupt</h2>



<h3 class="wp-block-heading">a.) Das Bundeszentralregister</h3>



<p>In das Bundeszentralregister kommt jede rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung, egal wie hoch oder niedrig. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken, zu schnelles Fahren).<br>Ebenfalls nicht erfasst werden (ganz wichtig !) Ermittlungsverfahren, Verurteilungen, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt wurde, eingestellte Verfahren, Freisprüche und Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht.</p>



<p>Das Bundeszentralregister wird in Gerichtsverhandlungen regelmäßig verlesen, und fließt in die Bestimmung des Strafmaßes mit ein:<br>&#8211; Keine Eintragung: Eher mildes Urteil<br>&#8211; Voreintragung: Gewohnheitsstraftäter, kräftig draufhauen<br>&#8211; Einschlägige Eintragung: Einsperren und Schlüssel wegwerfen (sinngemäß)</p>



<p>Den aktuellsten BZR-Auszug bringt immer die Staatsanwaltschaft zur Verhandlung mit.</p>



<h3 class="wp-block-heading">b.) Das Einfache Führungszeugnis</h3>



<p>Das einfache Führungszeugnis ist ein Ausschnitt aus dem BZR, bei dem <strong>erstmalige </strong>Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen/3 Monaten Freiheitsstrafe nicht enthalten sind.<br>Die Löschfristen für weiter zurückliegende Verurteilungen sind für das Führungszeugnis kürzer als die Löschfristen für das Bundeszentralregister.<br>Es kann also sein, dass eine Eintragung im Führungszeugnis schon raus ist, im BZR aber noch enthalten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">c.) Das Erweiterte Führungszeugnis</h3>



<p>Im erweiterten Führungszeugnis sind zusätzlich alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen aufgeführt. Wird hauptsächlich benötigt, wenn man eine Tätigkeit ausüben möchte, wo ein Kontakt mit Kindern und Jugendlichen besteht.</p>



<h3 class="wp-block-heading">d.) Das Behördliche Führungszeugnis</h3>



<p>Das behördliche Führungszeugnis wird direkt an die Ämter oder Gerichte geschickt, ohne dass es der Interessent selbst in die Finger bekommt.<br>Wer z.B. einen Schlüsseldienst als Gewerbe anmelden möchte: Mit einer Vorstrafe wegen Einbruchdiebstahls keine Chance.</p>



<h3 class="wp-block-heading">e.) Das Europäische Führungszeugnis</h3>



<p>Für Leute mit mehreren EU-Staatsbürgerschaften: Hier finden sich neben den Einträgen des deutschen BZR auch die Einträge des Herkunftslandes wieder.</p>



<p></p>



<p><strong>Weitere spannende Verzeichnisse, aber rechtlich meist nicht von besonderer Relevanz:</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading">f.) Das Verfahrensverzeichnis der Staatsanwaltschaft</h3>



<p>Die Staatsanwaltschaft weiß alles (oder meint, alles zu wissen). Zumindest finden sich in diesem Register, welches ganz genau &#8222;<strong>Zentrales Staatsanwalt­schaftliches Verfahrens­register&#8220; (</strong>ZStV<strong>)</strong> heißt, wohl sämtliche abgeschlossenen und laufenden Verfahren wieder, einschließlich sämtlicher Verfahrenseinstellungen.</p>



<p>Es kommt nicht selten vor, dass man in Ermittlungsakten liest: &#8222;Der Beschuldigte ist bereits einschlägig in Erscheinung getreten&#8220;, und der Beschuldigte absolut keine Ahnung hat, was ihm wohl vorgeworfen worden sein könnte. Dieses Register ist der Grund, weil manche Ermittlungsverfahren, die sich quasi von selbst erledigt haben, dem Beschuldigten gar nicht bekanntgegeben werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">g.) Das Erziehungsregister</h3>



<p>In das Erziehungsregister kommen grob gesagt alle Verurteilungen und Maßnahmen, bei denen Jugendstrafrecht angewandt worden ist.<br>Das Gute: Nichts davon erscheint im polizeilichen Führungszeugnis, und solange keine Jugendstrafe verhängt worden ist.<br>Wenn nichts mehr dazukommt, wird mit 24 Jahren das Erziehungsregister gelöscht.</p>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading">Und wie kann ich sowas einsehen ?</h2>



<p>Eine eigene Einsicht in sein <strong>Bundeszentralregister </strong>kann man schriftlich beim Bundesamt für Justiz beantragen, §42 BZRG. Das eigene BZR wird einem aber nicht nach Hause geschickt, sondern man muss es bei einem Amtsgericht seiner Wahl einsehen, wo es anschließend gleich wieder vernichtet wird.</p>



<p>Die Einsichtnahme in das <strong>polizeiliche Führungszeugnis</strong> kann man beim jeweiligen Einwohnermeldeamt beantragen. Personalausweis mitnehmen und ein bisschen Geld (müsste ca. 15,00 EUR Kosten). Man bekommt sogar eine Kopie und darf die mit nach Hause nehmen und überall vorzeigen.</p>



<p>Spaßeshalber kann man auch mal die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft über sich aus dem <strong>Staatsanwalt­schaftliches Verfahrens­register</strong> anfordern. Das macht man beim Bundesamt für Justiz. Interessant wäre zu erfahren, ob die auch kommt, wenn aktuell Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller laufen. Das wird wohl kaum mitgeteilt werden. Aus der Verweigerung der Einsicht können dann aber problemlos weitere Schlüsse gezogen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="vorbestraft-fur-immer">Die Löschungsfristen</h2>



<p>Zurück zur Ausgangsfrage: Vorbestraft für immer gibt es nur in Ausnahmefällen. Tatsächlich existieren Löschungsfristen für 99 Prozent aller Fälle:</p>



<h3 class="wp-block-heading">a.) Löschungsfristen für das Bundeszentralregister (BZR), §46 BZRG</h3>



<p>Die Tilgungsfrist richtet sich grundsätzlich nach der Strafhöhe:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>5jährige Tilgungsfrist für Strafen bis 90 Tagessätze oder 3 Monate, wenn sonst keine Eintragungen vorhanden sind (ansonsten 10 Jahre)</li><li>10jährige Tilgungsfrist für Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr</li><li>Ansonsten (alles andere): 15 Jahre</li><li>Ausnahme: Schmuddelkram (sexueller Mißbrauch, etc.): 20 Jahre</li></ul>



<p>Nie gelöscht werden Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und/oder die Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus. Hintergrund ist wohl, dass man die psychische Entwicklung nachvollziehen können will.</p>



<p>Die Löschung muss übrigens nicht gesondert beantragt werden, sondern erfolgt vollautomatisch.</p>



<h3 class="wp-block-heading">b.) Löschungsfristen für das Staatsanwalt­schaftliche Verfahrens­register, §494 II StPO</h3>



<p>Die Löschfrist beträgt eigentlich zwei Jahre, allerdings ist ambitionierten Staatsanwälten die Möglichkeit eingeräumt, die Frist ewig zu verlängern, indem sie immer wieder neue (unsinnige) Verfahren eintragen, die dem Beschuldigten nichtmal bekanntgegeben zu werden brauchen. Kein Plan, wer sich sowas ausgedacht hat.</p>



<h3 class="wp-block-heading">c.) Löschungsfristen für das polizeiliche Führungszeugnis</h3>



<p>Für die meisten aber am relevantesten: Wann ist das Führungszeugnis wieder sauber ?</p>



<p>Was nicht mehr im BZR steht, kann schonmal nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen. Tatsächlich sind die Löschfristen aber sogar noch kürzer:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>3jährige Tilgungsfrist für Strafen bis 90 Tagessätze oder 3 Monate, sowie Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr, wenn sonst keine Eintragungen vorhanden sind.</li><li>Ansonsten: 5jährige Tilgungsfrist</li><li>Ausnahme: 10jährige Tilgungsfrist bei bestimmten Sexualdelikten</li></ul>



<p>Lebenslange Freiheitsstrafen sowie angeordnete Sicherungsverwahrungen werden auch hier niemals gelöscht.</p>



<p><strong>Fristbeginn für die Löschungsberechnung</strong> ist übrigens sowohl beim BZR als auch beim Führungszeugnis das Ende der verhängten Freiheitsstrafe bzw. die vollständige Begleichung der Geldstrafe. Es kann sich also nachteilig auswirken, eine Geldstrafe über Jahre in Raten abzuzahlen.</p>



<p>Und, das ist doof: Neue Eintragungen führen zu einem Neustart der Fristberechnung. So kommt es desöfteren mal vor, dass der Richter bei der Verlesung des BZR sehr weit in die Vergangenheit gehen muss.</p>



<p><strong>In diesem Sinne:</strong> Falls ich jemandem mit diesem Artikel eine erste Orientierung geben konnte, freue ich mich über eine positive Google-Bewertung über diesen <a href="https://g.page/RAKimMueller/review">Link</a>.</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/bundeszentralregister-und-polizeiliches-fuehrungszeugnis/">Vorbestraft ? Für immer ? Bundeszentralregister (BZR) und polizeiliches Führungszeugnis</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Zur (nicht vorhandenen) Kritikfähigkeit von Staatsanwältinnen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Feb 2022 08:42:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade (25.02.2022, 09:35) bekomme ich einen bitterbösen Anruf einer Staatsanwältin, der ich Unfähigkeit vorgeworfen habe, und die ich aufgefordert habe, dass besser sie einen Gesinnungsaufsatz schreiben solle als der Beschuldigte: Anruf Staatsanwältin:&#8222;Ich finde Ihre Wortwahl völlig unangemessen, und ich wollte das nicht auf mir sitzen lassen.Dieser Tonfall ist durch nichts gerechtfertigt und schießt deutlich über [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade (25.02.2022, 09:35) bekomme ich einen bitterbösen Anruf einer Staatsanwältin, der ich <strong>Unfähigkeit </strong>vorgeworfen habe, und die ich aufgefordert habe, dass besser sie einen Gesinnungsaufsatz schreiben solle als der Beschuldigte:</p>



<p><strong>Anruf Staatsanwältin:</strong><br>&#8222;Ich finde Ihre Wortwahl völlig unangemessen, und ich wollte das nicht auf mir sitzen lassen.<br>Dieser Tonfall ist durch nichts gerechtfertigt und schießt deutlich über das Ziel hinaus.&#8220;</p>



<span id="more-1424"></span>



<p><strong>Was war passiert ?</strong></p>



<p>Die Staatsanwältin hatte die Eltern meines 16jährigen Mandanten angeschrieben, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen ihren Sohn eingeleitet habe wegen der <strong>Verbreitung von Kinderpornografie</strong>.</p>



<p>Vier 16-jährige sind in einer gemeinsamen Whats-App-Gruppe, wo sie sich für XBox-Spiele verabreden.<br>Einer postet ein Nacktbild eines Torso, d.h. ohne Kopf, mit der Frage &#8222;Kennst Du die ?&#8220;. Das Foto hatte er wohl von einer Freundin zugeschickt bekommen, die gerne mit ihm &#8222;gegangen&#8220; wäre.</p>



<p>Mein Mandant ist lediglich Mitglied dieser Gruppe. Er hat nichts gepostet, er hat nichts kommentiert, er hat nichts weiterleitet, er hat nichts geliked, er hat <strong>überhaupt nichts </strong>gemacht.</p>



<p>Als Verteidiger stellt sich mir die Frage, wie jemand, der durch völlige Untätigkeit auffällt, denn bitte illegale Bilder <strong>verbreitet </strong>haben kann.</p>



<p>Naja, sagt man den Eltern, dass der Sohn überhaupt nichts falsch gemacht hat (ist wichtig für das Vertrauensverhältnis Eltern-Kind), und dass man das Strafverfahren, sollte es keine weiteren Erkenntnisse geben, wohl problemlos zur Einstellung bringt.</p>



<p><strong>Um Verfahren zur Einstellung zu bringen, hat man als Verteidiger mehrere Möglichkeiten:</strong></p>



<p>1.) Man schreibt die Staatsanwaltschaft an: Liebe Leute, der hat doch nichts gemacht, stellt das mal bitte ein. Kann jeder Rechtsanwalt.</p>



<p>2.) Oder Strafverteidigerstyle: Man beantragt für den Mandanten die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Bei Kinderpornografie gibt es einen Rechtsanspruch drauf, weil die Mindeststrafe bei einem Jahr liegt (zumindest bei erwachsenen Tätern).<br>Wen Staatsanwälte noch weniger mögen als die Beschuldigten sind meist die Strafverteidiger. Schon gar nicht wollen die daran mitwirken, dass aus deren Sicht völlig unfähige, aber gnadenlos überbezahlte Strafverteidiger sich auch noch aus der Staatskasse bereichern.</p>



<p>Naja, ich habe mich natürlich für die zweite Möglichkeit entschieden, und erwartungsgemäß kam fast postwendend (3 Tage): &#8222;Ich beabsichtige, das Verfahren <strong>ohne Erhebung der öffentlichen Klage einzustellen.</strong>&#8222;<br>Voraussetzung: Einen Aufsatz zu schreiben über das Thema &#8222;Wie wird sich die Zeugin gefühlt haben, als Nacktbilder von ihr verbreitet worden sind und was kann das für Auswirkungen auf ihr weiteres Leben haben ?&#8220;</p>



<p>Erstaunlich, wie <strong>vorhersehbar </strong>das Verhalten von Staatsanwälten ist. Noch dazu gewollt und nicht gekonnt. Schreibt das Amtsgericht Hannover sinngemäß: &#8222;Wenn die Staatsanwaltschaft durch eine schnelle Einstellung eine Pflichtverteidigerbeiordnung verhindern möchte, muss man folgenlos einstellen, und darf nicht das Schreiben von Aufsätzen verlangen&#8220;. Und es darf auch nichts im Erziehungsregister stehenbleiben.</p>



<p>Klasse.</p>



<p>Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft enthielt dann den nachfolgenden Satz, der wohl zur Verärgerung der Staatsanwältin geführt hat:</p>



<p><em>&#8222;Bevor mein Mandant einen Gesinnungsaufsatz schreibt, wie sich das Opfer der Nacktbilder gefühlt hat, rege ich an, dass die Staatsanwaltschaft einen Aufsatz schreibt, wie sich mein Mandant gefühlt haben muss, als seine Eltern ihn mit einem derartigen Tatvorwurf konfrontiert haben.&#8220;</em></p>



<p>Woraufhin der bitterböse Anruf kam und mir die Staatsanwältin vorhielt, dass ich so mit Ihr nicht reden bzw. schreiben könne.<br>Da hab ich mal ganz stumpf gefragt, ob sie vielleicht auch ein eigenes Fehlverhalten in dem ganzen Verfahren erkennt. Antwort: <em>&#8222;Ich kenne aber die Akte gerade nicht. Die ist versandt.&#8220;</em></p>



<p>Da ist also ein junger 16jähriger Mann, dessen Vertrauensverhältnis zu den Eltern und umgekehrt durch ein unberechtigtes Strafverfahren wegen eines sexuellen Fehlverhaltens deutlich geschädigt worden, er ist erkennbar völlig zu Unrecht wegen der Verbreitung von Kinderpornografie verdächtigt worden, <strong>und die Staatsanwältin heult rum, weil der Anwalt ihr gesagt hat, sie solle mal einen Gesinnungsaufsatz über die Leiden des 16jährigen schreiben.</strong></p>



<p>In diesem Sinne: &#8222;Heul doch !&#8220;</p>



<p><strong>Ergänzung 31.05.2022:</strong></p>



<p>Lustig: Gerade bekomme ich einen Beschluss des Landgerichts Hannover, dass die Staatsanwältin anscheinend versucht hatte, die bewilligte Pflichtverteidigung aufheben zu lassen.<br>Das Landgericht hat ihr dann auf drei Seiten erklärt, warum sie keine Ahnung hat, und die Kosten der Staatskasse auferlegt.</p>



<p>Ich muss mal schauen, ob die den gleichen Nachnamen hat wie meine Lieblings-Staatsanwältin aus Oldenburg. Der erklären die Gerichte auch regelmäßig, dass und warum sie falsch liegt, und da muss dann auch die Staatskasse dauernd die Verteidigungskosten tragen.</p>



<p>Es ist vorliegend echt traurig, dass eine Staatsanwältin anscheinend ihre Ressourcen darauf vergeudet, dem engagierten Strafverteidiger seine Gebühren zu vereiteln, es aber innerhalb von drei Monaten nicht schafft, das Verfahren gegen einen offensichtlich unschuldigen Jugendlichen einzustellen.</p>



<p>In diesem Sinne: &#8222;Vielleicht mal die Prioritäten überprüfen ?&#8220;</p>



<p><strong>Ergänzung 16.06.2022:</strong></p>



<p>Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten: Einstellung des Verfahrens nach §170 II StPO.</p>



<p>Gesinnungsaufsatz der Staatsanwältin oder zumindest eine Entschuldigung beim unschuldigen Jugendlichen: Fehlanzeige</p>



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		<title>Führerschein &#038; BtMG &#8211; Haarprobe</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Feb 2020 11:53:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betäubungsmittelstrafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[MPU]]></category>
		<category><![CDATA[THC]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mal ein Rechtstipp für alle armen Seelen, die mit Betäubungsmitteln erwischt worden sind, und denen die Straßenverkehrsbehörde nun den Führerschein abnehmen will. Normalerweise verlangen die eine Blut- oder Urinprobe. Da kann man sich drauf einstellen, wenn man erwischt wird, und nach 3-5 Wochen ist i.d.R. nichts mehr nachweisbar. Neue Masche der Behörden: Jetzt wollen die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mal ein Rechtstipp für alle armen Seelen, die mit Betäubungsmitteln erwischt worden sind, und denen die Straßenverkehrsbehörde nun den Führerschein abnehmen will.</p>



<p>Normalerweise verlangen die eine Blut- oder Urinprobe. Da kann man sich drauf einstellen, wenn man erwischt wird, und nach 3-5 Wochen ist i.d.R. nichts mehr nachweisbar.</p>



<p>Neue Masche der Behörden: Jetzt wollen die <strong>Haarproben</strong>, und zwar insbesondere von jungen Damen, die naturgemäß lange Haare mindestens bis zur Schulter haben. Da ist Betäubungsmittelkonsum auch nach Jahren noch nachweisbar.</p>



<p>Leute: Bevor ihr zum Rasierer greift, erstmal weiterlesen:</p>



<span id="more-1213"></span>



<p>Eine junge Dame war Ende letzten Jahres wegen Besitzes von Cannabis bei mir, ich habe erstmal die Akte geholt, und darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnisbehörde wohl ein Fahreignungsgutachten einholen würde. Daher dringend der Rat, jeglichen Konsum von Betäubungsmitteln einzustellen (sollte man sowieso, spätestens nachdem man erwischt wurde). Insofern wäre in Blut/Urin nichts mehr nachweisbar.<br>Und es war bestimmt das allerallererste (und letzte) Mal, dass die junge Dame mit Drogen zu tun gehabt hatte. Zumindest behaupten das (nach Beratung) fast alle meiner Mandanten.</p>



<p>Das Strafverfahren ist mittlerweile eingestellt, aber gestern war die junge Dame erneut mit ihren beiden Eltern bei mir. Alle waren sichtbar gestresst. Grund: Die Behörde wollte auf einmal eine Haarprobe von der Tochter, und die Eltern hatten keine Lust, Töchterchen nach Führerscheinverlust täglich zur Ausbildungsstelle zu bringen. Daher wäre nach Meinung der Eltern eine Totalrasur angezeigt.</p>



<p>Das mit der Haarprobe ist tatsächlich echt fies, denn Haare wachsen naturgemäß 1 bis 1,5 cm im Monat, so dass eine Haaranalyse meist sehr ergiebig ist. 2 Jahre Rückschau müssten regelmäßig drin sein, auch wenn oft nur die neuesten 6-9 cm ab der Haarwurzel ausgewertet werden (= 6 Monate).<br>Hinzu kommt, dass sich noch bis zu 12 Wochen nach dem letzten Konsum Abbau-Produkte, die zuvor in der Fettschicht aufhältig waren, in den Haaren einlagern können. Für Gelegenheits- oder Dauerkonsumenten also echt böse.</p>



<p>In der Vergangenheit waren diese Haarproben sehr selten angeordnet worden, nach meiner Einschätzung höchstens in einem von 100 Fällen, und in den Fällen, an die ich mich erinnere, waren alles Kerle betroffen.<br>Die habe ich immer aufgeklärt über die Sach- und Rechtslage, und anschließend mein persönliches Empfinden weitergegeben (natürlich ohne Zusammenhang mit dem konkreten Fall), dass ich mir bei ihnen eine radikale Kurzhaarfrisur sehr gut vorstellen könne.</p>



<p>Das klappt aber bei einer 18-jährigen mit Haaren bis zur Schulter leider nicht. Aber kein Grund zum Verzweifeln, auch für junge Damen habe ich Frisurtipps.</p>



<p>Ich finde, blond ist eine tolle Haarfarbe, die macht freundlich. Und wenn man schon blond ist, kann man auch noch einen noch helleren Farbton wählen. Dies wird üblicherweise durch <strong>Bleichen </strong>der Kopfbehaarung erreicht.</p>



<p>Nun hat das Bleichen von Haaren leider den unerwünschten Nebeneffekt, dass das Haar keine geeignete Grundlage für eine Haaranalyse mehr darstellt. Nach den CTU-Richtlinien für Abstinenz-Nachweise (also genau umgekehrte Beweisrichtung; hier: Konsum soll nachgewiesen werden, bei Abstinenz: Konsumfreiheit soll nachgewiesen werden) verhindert das Haarebleichen den Beweiswert, so dass wieder auf Urinkontrollen zurückgegriffen werden muss, in Abständen von 4 Wochen.</p>



<p>Das ist ärgerlich für die Feststellungsmöglichkeiten der Führerscheinbehörde, aber wer eine hübsche Optik haben möchte, kann darauf leider keine Rücksicht nehmen.</p>



<p>Ergebnis hier: Die Verkehrsbehörde wollte nun doch lieber eine Urinprobe (bzw. sogar drei Stück in einem längeren Zeitraum).</p>



<p>In diesem Sinne: Ihr müsst was mit Euren Haaren machen.</p>



<p>Falls dieser Artikel jemandem weitergeholfen hat, würde ich mich über eine positive Bewertung auf google freuen:<br> <a href="https://goo.gl/cd5e4g">https://goo.gl/cd5e4g</a></p>



<p>Disclaimer:<br>&#8211; Alle Angaben ohne Gewähr.<br>&#8211; Einverständnis Mandantin mit anonymer Veröffentlichung: 20.02.2020<br>&#8211; Stand: 20.02.2020</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/fuehrerschein-btmg-haarprobe/">Führerschein & BtMG – Haarprobe</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Rechtsanwaltskammer ./. Müller XXIX (Dr. Rainer Du Mesnil de Rochemont; AG Varel)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Sep 2019 12:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mal wieder Post von der Rechtsanwaltskammer, und ich musste gleich grinsen: Dr. Du Mesnil de Rochemont beschwert sich über die Generalstaatsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer über das böse Verhalten des bösen Verteidigers. Über eine Formulierung habe ich mich aber sehr gefreut: Herr Müller sei (wohl zumindest beim Amtsgericht Varel) &#8222;aus vorangegangenen Verfahren durch unkonventionelles [Verteidiger-] Verhalten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mal wieder Post von der Rechtsanwaltskammer, und ich musste gleich grinsen: Dr. Du Mesnil de Rochemont beschwert sich über die Generalstaatsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer über das böse Verhalten des bösen Verteidigers.</p>



<p>Über eine Formulierung habe ich mich aber sehr gefreut: Herr Müller sei (wohl zumindest beim Amtsgericht Varel) &#8222;aus vorangegangenen Verfahren durch unkonventionelles [Verteidiger-] Verhalten bekannt.&#8220;</p>



<span id="more-1167"></span>



<p>Das ist schön, dass meine Kreativität auch von Amtsträgern positiv gewürdigt wird, auch wenn der Satz wahrscheinlich nicht so gemeint war.</p>



<p>Ich muss mal schauen, ob ich den Satz als Zitat irgendwo in die Startseite der Homepage oder in die Internet-Werbung eingebaut bekomme.</p>



<p>Da das Verfahren seitens der Kammer gegenwärtig noch nicht eingestellt ist, halte ich mich mit Wertungen hier mal noch zurück&#8230;</p>



<p>Nur soviel:<br>Schon ganz &#8222;konventionelles&#8220; Verteidigerverhalten hat dazu geführt, dass die von Dr. Du Mesnil de Rochemont gegen den Beschuldigten in diesem und in einem weiteren Verfahren verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von insgesamt 10 Monaten <strong>ohne </strong>Bewährung vom Landgericht Oldenburg deutlich auf 3 Monate <strong>mit </strong>Bewährung pulverisiert wurde.</p>



<p>Der Mandant jedenfalls war zufrieden.</p>



<p>Nicht so schön: Obwohl beim Mandanten noch eine 11-monatige Bewährungsstrafe offen war, hatte der Richter überhaupt keine Bedenken, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung gegen den Mandanten zu verhängen, obwohl kein Verteidiger anwesend war.<br>Nach der einhelligen Rechtsprechung und Kommentierung zu §140 StPO ist eigentlich ab einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ein Pflichtverteidiger beizuordnen. 11 Monate + 6 Monate = 17 Monate, mithin deutlich über 1 Jahr.</p>



<p>Fragt mich der Mandant: &#8222;Herr Müller, warum macht der das ?&#8220;<br>&#8211; Möglichkeit 1: Der kennt die Vorschrift nicht. Dann muss er nachgeschult werden.<br>&#8211; Möglichkeit 2: Der hat die Akte nicht gelesen und die offene Bewährung nicht gesehen. Da wäre ein Verteidiger dann vielleicht hilfreich gewesen.<br>&#8211; Möglichkeit 3: Der hat sich bewusst darüber hinweggesetzt, weil er sich über den Anwalt geärgert hat.</p>



<p>Normalerweise würde ich mich jetzt revanchieren und eine entsprechende Richteraufsichtsbeschwerde schreiben, aber weil der Richter eine so nette Formulierung über mich geschrieben hat, und mich immer so nett mit &#8222;Herr Anwalt&#8220; anspricht, und weil das normalerweise ein ganz Netter ist, bringe ich das gerade echt nicht übers Herz.</p>



<p>In diesem Sinne: &#8222;Auch mal Fünfe gerade sein lassen&#8220;.</p>



<p><strong>Ergänzung 17.02.2020:</strong><br>Die Rechtsanwaltskammer schreibt mir gerade (mal wieder): &#8222;Ein Berufsrechtsverstoß konnte nicht festgestellt werden.&#8220;</p>



<p>Hatte ich auch nicht anders erwartet.</p>



<p><strong>Ergänzung 19.07.2020:</strong><br>Das finde ich jetzt voll sympathisch: Richter Du Mesnil de Rochement, der, zumindest solange ich ihn kenne, im Großteil seines Berufslebens Staatsanwalt war, kann nicht aus seiner Haut, und mag die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer so nicht stehenlassen.</p>



<p>Er schreibt an die Rechtsanwaltskammer:<br>&#8222;mit großem Erstaunen und Befremden habe ich Ihre Mitteilung gelesen, dass das Verhalten von Herrn Rechtsanwalt Kim Müller [&#8230;] nicht zu beanstanden sei.<br>Ganz offensichtlich ist es Herr [sic] Rechtsanwalt Müller gelungen [sic] mit zumindest unvollständigem Sachvortrag die Rechtsanwaltskammer zu täuschen.&#8220;<br>[&#8230;]<br>&#8222;Ich bitte nachdrücklich darum, Herren [sic] Rechtsanwalt Kim Müller auf seine Standespflichten hinzuweisen. Auch die anschließende Stimmungsmache von Herrn Rechtsanwalt Müller in seinem Block [sic] im Internet mit verzerrender Darstellung der Tatsachen ist nicht geeignet [sic] dem Ansehen der Rechtspflege und Justiz zu dienen.&#8220;</p>



<p>Inhaltlich führt er dann auf 2,5 Seiten aus, warum er wohl Recht habe.<br>Über den Inhalt kann man ja denken was man will (und mal eine Rechtschreib- und Grammatik-Prüfung drüberlaufen lassen), aber die Reaktion ist authentisch.</p>



<p>Es ist erstaunlich, wie sehr die Tätigkeit als Staatsanwalt einen Menschen prägt, dass man als Anwalt manchmal das Gefühl hat, man säße nicht einem Richter, sondern einem (zweiten) Staatsanwalt gegenüber.<br>Das mag darin begründet sein, dass Staatsanwälte von Angeklagten regelmäßig zu hören bekommen, diese seien unschuldig, was sich dann später ebenso regelmäßig als falsch herausstellt.</p>



<p>Authentisch ist jedenfalls seine Reaktion, und auch <strong>seine Sichtweise</strong> auf die Arbeitsweise von Strafverteidigern (Täuschung durch unvollständigen Sachvortrag). Authentizität respektiere ich, deshalb hat der Richter auch meine volle Sympathie.</p>



<p>Inhaltlich erinnert mich die Diskussion aber an eine Unterhaltung mit meiner dreijährigen Tochter, die ich heute morgen führen durfte: Meine Tochter bestand darauf, dass sie gerne Erdbeereis zum Frühstück haben wollte. Schlagendes Argument: &#8222;Das ist sehr lecker&#8220;.<br>Die Diskussion endete nach 15 Minuten (meine Tochter ist auch sehr hartnäckig) mit einem trotzigen: &#8222;<strong>Aber trotzdem</strong>&#8222;</p>



<p>In diesem Sinne: &#8222;Aber trotzdem&#8220;</p>



<p><strong>Ergänzung 09.11.2020:</strong><br>Post von der Generalstaatsanwaltschaft:<br>&#8222;Das Verfahren wurde nach §§ 116 BRAO i.V.m. 170 II StPO eingestellt.&#8220;</p>



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		<title>Rechtsanwaltskammer ./. Müller XXVIII (Halbtagsrichterin, AG Oldenburg)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Mar 2019 18:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich kriege ja 1-2 x im Jahr eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer, meist wegen Beleidigung, von gegnerischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Richtern. Nach 3-4 Monaten kommt dann immer ein Standardschreiben der Kammer: &#8222;Ein Berufsrechtsverstoß konnte nicht festgestellt werden.&#8220; Manche Beschwerden sind aber so dumm, da habe ich mir mal vorgenommen, die öffentlich zu machen. Richterin schreibt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kriege ja 1-2 x im Jahr eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer, meist wegen Beleidigung, von gegnerischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Richtern.</p>



<p>Nach 3-4 Monaten kommt dann immer ein Standardschreiben der Kammer: <br>&#8222;Ein Berufsrechtsverstoß konnte nicht festgestellt werden.&#8220; </p>



<p>Manche Beschwerden sind aber so dumm, da habe ich mir mal vorgenommen, die öffentlich zu machen.</p>



<span id="more-1175"></span>



<p>Richterin schreibt an die Rechtsanwaltskammer:<br>&#8222;Es wird mitgeteilt, dass [ein Brief] an Rechtsanwalt Müller, Ofenerdieker Str. 59a, 26125 Oldenburg gegen Empfangsbekenntnis abgesandt wurde.<br>Das Empfangsbekenntnis ist nicht zurückgekommen.&#8220;</p>



<p>Naja, erstmal herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis, aber was soll die Anwaltskammer da machen ? Einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen ?</p>



<p>Ich habe letzte Woche meine Jacke im Sitzungssaal bei Richter Gohla vergessen. Welche Handlungsoptionen habe ich ?<br>1.) Ich rufe da mal an, ob meine Jacke da noch hängt ?<br>2.) Ich bitte meine Sekretärin da vorbeizufahren<br>3.) Oder, analog der Richterin: Ich schreibe eine Richteraufsichtsbeschwerde mit dem Inhalt: &#8222;Es befindet sich eine Jacke im Sitzungssaal. Diese gehört mir, und ich habe sie bislang noch nicht zurückerhalten&#8220;.</p>



<p>Der Rechtsanwaltskammer schreibt man jedenfalls kurz:<br>&#8222;Hätte ich den Brief erhalten, hätte ich auch ein Empfangsbekenntnis zurückgeschickt. MfG.&#8220;</p>



<p>Da sich die Richterin schon die Zeit genommen hat, mich über die Kammer auf mein vermeintliches Fehlverhalten hinzuweisen, wäre es respektlos ihr gegenüber, wenn ich nicht mit gleichem Zeiteinsatz antworten würde.</p>



<p>Da habe ich dann doch gleich die nachfolgende Richter-Aufsichtsbeschwerde verfasst:</p>



<p>&#8222;An das Amtsgericht Oldenburg</p>



<p>Richteraufsichtsbeschwerde betreffend Eingabe Richterin H. vom 07.02.2019 an die Rechtsanwaltkammer Oldenburg</p>



<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>



<p>Mit Schreiben vom 07.02.2019 an die Rechtsanwaltskammer Oldenburg leitete die Richterin H. ein anwaltsrechtliches Verfahren gegen mich ein mit der Begründung, sie habe einen Brief samt Empfangsbekenntnis an mich abgesandt, das Empfangsbekenntnis aber nicht zurückerhalten (Anlage 1).</p>



<p>Der Sinn dieses Vorgangs verschließt sich mir völlig, da dem Vortrag überhaupt keine Pflichtverletzung zu entnehmen ist. Anscheinend hat sich die Richterin nicht getraut zu behaupten, ich hätte den Brief auch erhalten, was Voraussetzung für eine Pflichtverletzung wäre.</p>



<p>Die unsinnige Eingabe der Richterin führt nun dazu, dass sich fünf Volljuristen mit einem Sachverhalt beschäftigen müssen, der nicht einmal den Tatbestand einer Anwaltspflichtverletzung erfüllt, namentlich der Unterzeichnende, die Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Kantin, der Präsident Duin sowie zwei weitere Ausschuss-Mitglieder mit Dr.-Titel.</p>



<p>Ich möchte meine Sekretärin zitieren: &#8222;Herr Müller, wenn die Richterin wissen will, ob Post bei uns angekommen ist, warum ruft die hier dann nicht an ? Das hätte ich der doch sagen können.&#8220;</p>



<p> Da frage ich mich:<br><strong>&#8222;Warum weiss meine Sekretärin das, aber Richterin H. nicht ?&#8220;</strong> </p>



<p>Ich möchte daher anregen, die Richterin dahingehend <strong>nachzuschulen</strong>, dass fehlende Empfangsbekenntnisse telefonisch oder schriftlich beim Empfänger angemahnt werden sollten, bevor unsinnige standesrechtliche Verfahren eingeleitet werden.</p>



<p>Es liegt mir fern, in die richterliche Unabhängigkeit einzugreifen, aber der vorliegende Fall zeigt deutlich, dass gute Examensnoten, von denen ich mal davon ausgehe, dass diese für eine Richterstelle notwendig sind, nicht zwangsläufig einhergehen mit einem vergleichbaren Maß an Sozialkompetenz.</p>



<p>Mit freundlichen Grüßen<br>Kim Müller&#8220;</p>



<p>Ich erwarte entweder gar keine Antwort, oder eine Antwort, dass ich keine Antwort kriege (z.B. wegen Datenschutzes), oder ich kriege die nächste Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer&#8230; Ich schätze die Chancen bei jeweils 33% ein&#8230;</p>



<p>Egal was kommt, ich werde es, das lasse ich mir nicht nehmen, garantiert an dieser Stelle veröffentlichen.</p>



<p>In diesem Sinne: Ich harre der Dinge, die da noch kommen mögen.</p>



<p><strong>Ergänzung:</strong><br>Post von der Rechtsanwaltskammer vom 04.06.2019: <br>„Ein Berufsrechtsverstoß konnte nicht festgestellt werden.“ </p>



<p><strong>Ergänzung 2:</strong><br>Post von der Richteraufsicht vom 31.03.2020 (sinngemäß):<br>&#8222;Ein Berufsrechtsverstoß der Richterin konnte nicht festgestellt werden.&#8220;</p>



<p>Ich stelle fest: Berufsrechtsaufsichtsorgane scheinen ähnlich zu arbeiten.<br>Wieder ein Erfahrungsschatz mehr.</p>



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		<title>Richtertypen und der Umgang mit ihnen (2): Die Halbtags-Mutti</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kim Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Sep 2018 22:44:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Rahmen einer&#160;Strafverteidiger-Tätigkeit kommen Sie im Laufe der Zeit mit einer Vielzahl von Richter-Typen in Kontakt. Während die meisten Richter verschiedene Wesenszüge in sich vereinen, kristallisieren sich vereinzelt sog. Archetypen heraus, die quasi ein Charakter-Extrem darstellen. Es ist pragmatisch und für einen positiven Prozessausgang (nicht nur im Strafrecht) ungemein förderlich, den Typus zu (er-)kennen und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen einer&nbsp;Strafverteidiger-Tätigkeit kommen Sie im Laufe der Zeit mit einer Vielzahl von <strong>Richter-Typen</strong> in Kontakt. Während die meisten Richter verschiedene Wesenszüge in sich vereinen, kristallisieren sich vereinzelt sog. Archetypen heraus, die quasi ein Charakter-Extrem darstellen.</p>



<p>Es ist pragmatisch und für einen positiven Prozessausgang (nicht nur im Strafrecht) ungemein förderlich, den Typus zu (er-)kennen und den Umgang mit ihnen zu beherrschen.</p>



<span id="more-899"></span>



<h4 style="color:#2A2A2A">Teil 2: Die Halbtags-Mutti</h4>



<p>Der Richtertyp &#8222;Halbtags-Mutti&#8220; zeichnet darin aus, dass es sich (naturgemäß) meist um Richter<strong>innen</strong> handelt, die sich in der ersten Hälfte oder sogar im ersten Drittel ihrer Richterlaufbahn befinden, und die lediglich eine halbe Stelle besetzen, weil sie die andere Hälfte mit Kindererziehung, etc. verbringen.<br>Diese Richter-Spezies&nbsp;ist recht häufig anzutreffen, da der Öffentliche Dienst hochgradig familienfreundlich ist. Nicht nur, dass quasi ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle besteht: Für jedes Kind gibt es eine Gehaltserhöhung (sog. Familienzuschlag).</p>



<p>Die Schwierigkeit von &#8222;Halbtags-Muttis&#8220;: <strong>Die haben keine Zeit.</strong></p>



<p>Die Zeit, die dieser Richtertyp im Gericht verweilt, wird größtenteils&nbsp;in Strafrechtssitzungen verbracht. Entsprechend schlecht ist die telefonische Erreichbarkeit. Ich freue mich schon, wenn ich wenigstens außerhalb der Dienstzeiten zurückgerufen werde. Kürzlich sogar aus einer Spielscheune.</p>



<p><strong>Verteidigungstipp:</strong></p>



<p>Machen Sie sich die <strong>Zeitnot</strong> dieses Richtertyps zunutze ! Es lassen sich ganz hervorragende Ergebnisse erzielen.</p>



<p><strong>Konkreter Fall: Ausspähen von Daten</strong></p>



<p>Der Mandant ist angeklagt, über Jahre hinweg die Webcams von bis zu 80 junger Damen ausgespäht zu haben. Nicht, dass sich eins der vermeintlichen Opfer mal gewundert hätte, dass dauernd die Lampe neben der Kamera leuchtet.</p>



<p>Beim Angeklagten wurde jedenfalls ein Server-Rechner gefunden mit den streitgegenständlichen Daten. 136.000 Bilder und 1.200 Videodateien.&nbsp;So zumindest der Ermittlungsbericht. Die Bilder selbst kriegen Sie auch als Anwalt nicht zu sehen.<br>&#8222;Die können Sie höchstens vor Ort bei der Staatsanwaltschaft Hannover in Augenschein nehmen, Herr Müller&#8220;.</p>



<p>Ich glaube kaum, dass ich extra nach Hannover fahre, um mir anzuschauen, was sich da für eine Bilderflut angesammelt hat.</p>



<p>Ich war schon im Ermittlungsverfahren genervt von der oberflächlichen Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft: Wie kann man aus dem Besitz von Webcam-Aufnahmen schließen, dass der Besitzer auch die Computer oder Kameras der jungen Damen gehackt hat ? Für die Staatsanwaltschaft jedenfalls kein Problem&#8230;</p>



<p>Sehr zu meiner Freude, denn an diesem Fall wollte ich eigentlich eine bestimmte Verteidigungsart ausprobieren: Die <strong>Konfliktverteidigung</strong>. Böse Zungen behaupten, das heisst Ärger machen, wo es nur geht, und alle Beteiligten derart nerven, dass die komplett die Lust am Verfahren verlieren. Tatsächlich ist Konfliktverteidigung aber einfach die Ausnutzung aller Handlungsmöglichkeiten, die die Strafprozessordnung bietet, natürlich im Sinne des Mandanten. Und es kann nie verwerflich oder ungebührlich sein, wenn ein Strafverteidiger Mittel nutzt, die ihm von der Prozessordnung gerade zu diesem Zwecke als Werkzeuge an die Hand gegeben werden.</p>



<p>Wenn jedenfalls so eine hanebüchene Anklage schon zugelassen wird, dann habe ich einen unheimlichen Spass daran, das ganze Verfahren auseinanderzunehmen&#8230;<br>Dachte ich jedenfalls&#8230;Den Spass hat mir leider die Richterin des Typs &#8222;Halbtagsmutti&#8220; genommen&#8230;</p>



<p>Richterin ruft an: &#8222;Herr Müller, ich wollte gerne einen Termin für die Hauptverhandlung mit Ihnen absprechen&#8220;.<br>Ich: &#8222;Einen ? Da blocken Sie gleich mal mehrere Wochen den Sitzungssaal. Ich habe bislang noch kein einziges Bild zu Gesicht bekommen. Falls die überhaupt existieren, will ich mir in der Hauptverhandlung jedes einzelne zusammen mit Ihnen angucken !!!&#8220;.</p>



<p>Stille am anderen Ende&#8230; Nach einer Weile: Ich arbeite aber nur halbtags&#8230;<br>Ich: Dann blocken Sie halt die halben Tage&#8230;</p>



<p>&#8222;Och Herr Müller, wir terminieren erstmal einen Termin an, und dann schauen wir mal, wie weit wir kommen.&#8220;<br>Ich: &#8222;Ihr Optimismus übersteigt meine Vorstellungskraft&#8220;.</p>



<p>Richterin: &#8222;Also das ist ja alles kompliziert. Ich mache Sie jetzt erstmal zum Pflichtverteidiger. Und dann kommen Sie einfach mal, und ich bin&nbsp;ganz zuversichtlich, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden werden, mit der wir alle Glücklich werden. Da bin ich ganz sicher.&#8220;</p>



<p>Boah, da musste ich erstmal in mich gehen. Pflichtverteidigerbestellung ist ja schon eine nette Geste. Da zahlt (erstmal) der Staat die Anwaltsrechnung.</p>



<p>Reflex ist aber auch:<br>a.) nicht käuflich sein<br>b.) jeden Anschein von Käuflichkeit vermeiden</p>



<p>Ausschlaggebend war dann auch ausschließlich der Nutzen für den Mandanten: Wenn das Gericht schon eine &#8222;einvernehmliche&#8220; Lösung anbietet, dann ist das ja das Ziel, was mit der Konfliktverteidigung erreicht werden sollte.<br>Und ehrlich gesagt, dass die Richterin sich soviel Mühe gegeben hat. Da mag man als freundlicher Anwalt dann auch nichts abschlagen.</p>



<p><strong>Wie ging es weiter:</strong><br>Es wurde tatsächlich eine schnelle und einvernehmliche Lösung gefunden: Eine geständige Einlassung hinsichtlich der Beihilfe zum Ausspähen von Daten (war im Großen und Ganzen, bis auf ein paar Einzelfälle eh nicht zu leugnen), im Gegenzug für eine Geldstrafe von zwei Monatsgehältern.</p>



<p>Und natürlich hatte die Richterin recht behalten: Es wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden, mit der alle Glücklich waren.<br>Zumindest Angeklagter, Verteidigung und Richterin.<br>Nur der Staatsanwalt nicht: Zuerst nicht richtig, und dann überhaupt nicht mehr.</p>



<p>Und dann bin ich doch noch zu meiner Konfliktverteidigung gekommen in einem Folgeprozess.<br>Aber das schreibe ich in einem separaten Artikel.</p>The post <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de/richtertypen-und-der-umgang-mit-ihnen-2-die-halbtags-mutti/">Richtertypen und der Umgang mit ihnen (2): Die Halbtags-Mutti</a> first appeared on <a href="https://www.strafrecht-oldenburg.de">Kim Müller Strafrecht-Oldenburg</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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