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Aus der Sicht und mit den Worten von ...
Kim Müller, Fachanwalt für Strafrecht


Kleine Einblicke, was sich manchmal alles hinter den Kulissen so abspielt.

Zur (nicht vorhandenen) Kritikfähigkeit von Staatsanwältinnen

Gerade (25.02.2022, 09:35) bekomme ich einen bitterbösen Anruf einer Staatsanwältin, der ich Unfähigkeit vorgeworfen habe, und die ich aufgefordert habe, dass besser sie einen Gesinnungsaufsatz schreiben solle als der Beschuldigte:

Anruf Staatsanwältin:
„Ich finde Ihre Wortwahl völlig unangemessen, und ich wollte das nicht auf mir sitzen lassen.
Dieser Tonfall ist durch nichts gerechtfertigt und schießt deutlich über das Ziel hinaus.“

Was war passiert ?

Die Staatsanwältin hatte die Eltern meines 16jährigen Mandanten angeschrieben, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen ihren Sohn eingeleitet habe wegen der Verbreitung von Kinderpornografie.

Vier 16-jährige sind in einer gemeinsamen Whats-App-Gruppe, wo sie sich für XBox-Spiele verabreden.
Einer postet ein Nacktbild eines Torso, d.h. ohne Kopf, mit der Frage „Kennst Du die ?“. Das Foto hatte er wohl von einer Freundin zugeschickt bekommen, die gerne mit ihm „gegangen“ wäre.

Mein Mandant ist lediglich Mitglied dieser Gruppe. Er hat nichts gepostet, er hat nichts kommentiert, er hat nichts weiterleitet, er hat nichts geliked, er hat überhaupt nichts gemacht.

Als Verteidiger stellt sich mir die Frage, wie jemand, der durch völlige Untätigkeit auffällt, denn bitte illegale Bilder verbreitet haben kann.

Naja, sagt man den Eltern, dass der Sohn überhaupt nichts falsch gemacht hat (ist wichtig für das Vertrauensverhältnis Eltern-Kind), und dass man das Strafverfahren, sollte es keine weiteren Erkenntnisse geben, wohl problemlos zur Einstellung bringt.

Um Verfahren zur Einstellung zu bringen, hat man als Verteidiger mehrere Möglichkeiten:

1.) Man schreibt die Staatsanwaltschaft an: Liebe Leute, der hat doch nichts gemacht, stellt das mal bitte ein. Kann jeder Rechtsanwalt.

2.) Oder Strafverteidigerstyle: Man beantragt für den Mandanten die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Bei Kinderpornografie gibt es einen Rechtsanspruch drauf, weil die Mindeststrafe bei einem Jahr liegt (zumindest bei erwachsenen Tätern).
Wen Staatsanwälte noch weniger mögen als die Beschuldigten sind meist die Strafverteidiger. Schon gar nicht wollen die daran mitwirken, dass aus deren Sicht völlig unfähige, aber gnadenlos überbezahlte Strafverteidiger sich auch noch aus der Staatskasse bereichern.

Naja, ich habe mich natürlich für die zweite Möglichkeit entschieden, und erwartungsgemäß kam fast postwendend (3 Tage): „Ich beabsichtige, das Verfahren ohne Erhebung der öffentlichen Klage einzustellen.
Voraussetzung: Einen Aufsatz zu schreiben über das Thema „Wie wird sich die Zeugin gefühlt haben, als Nacktbilder von ihr verbreitet worden sind und was kann das für Auswirkungen auf ihr weiteres Leben haben ?“

Erstaunlich, wie vorhersehbar das Verhalten von Staatsanwälten ist. Noch dazu gewollt und nicht gekonnt. Schreibt das Amtsgericht Hannover sinngemäß: „Wenn die Staatsanwaltschaft durch eine schnelle Einstellung eine Pflichtverteidigerbeiordnung verhindern möchte, muss man folgenlos einstellen, und darf nicht das Schreiben von Aufsätzen verlangen“. Und es darf auch nichts im Erziehungsregister stehenbleiben.

Klasse.

Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft enthielt dann den nachfolgenden Satz, der wohl zur Verärgerung der Staatsanwältin geführt hat:

„Bevor mein Mandant einen Gesinnungsaufsatz schreibt, wie sich das Opfer der Nacktbilder gefühlt hat, rege ich an, dass die Staatsanwaltschaft einen Aufsatz schreibt, wie sich mein Mandant gefühlt haben muss, als seine Eltern ihn mit einem derartigen Tatvorwurf konfrontiert haben.“

Woraufhin der bitterböse Anruf kam und mir die Staatsanwältin vorhielt, dass ich so mit Ihr nicht reden bzw. schreiben könne.
Da hab ich mal ganz stumpf gefragt, ob sie vielleicht auch ein eigenes Fehlverhalten in dem ganzen Verfahren erkennt. Antwort: „Ich kenne aber die Akte gerade nicht. Die ist versandt.

Da ist also ein junger 16jähriger Mann, dessen Vertrauensverhältnis zu den Eltern und umgekehrt durch ein unberechtigtes Strafverfahren wegen eines sexuellen Fehlverhaltens deutlich geschädigt worden, er ist erkennbar völlig zu Unrecht wegen der Verbreitung von Kinderpornografie verdächtigt worden, und die Staatsanwältin heult rum, weil der Anwalt ihr gesagt hat, sie solle mal einen Gesinnungsaufsatz über die Leiden des 16jährigen schreiben.

In diesem Sinne: „Heul doch !“

Ergänzung 31.05.2022:

Lustig: Gerade bekomme ich einen Beschluss des Landgerichts Hannover, dass die Staatsanwältin anscheinend versucht hatte, die bewilligte Pflichtverteidigung aufheben zu lassen.
Das Landgericht hat ihr dann auf drei Seiten erklärt, warum sie keine Ahnung hat, und die Kosten der Staatskasse auferlegt.

Ich muss mal schauen, ob die den gleichen Nachnamen hat wie meine Lieblings-Staatsanwältin aus Oldenburg. Der erklären die Gerichte auch regelmäßig, dass und warum sie falsch liegt, und da muss dann auch die Staatskasse dauernd die Verteidigungskosten tragen.

Es ist vorliegend echt traurig, dass eine Staatsanwältin anscheinend ihre Ressourcen darauf vergeudet, dem engagierten Strafverteidiger seine Gebühren zu vereiteln, es aber innerhalb von drei Monaten nicht schafft, das Verfahren gegen einen offensichtlich unschuldigen Jugendlichen einzustellen.

In diesem Sinne: „Vielleicht mal die Prioritäten überprüfen ?“

Ergänzung 16.06.2022:

Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten: Einstellung des Verfahrens nach §170 II StPO.

Gesinnungsaufsatz der Staatsanwältin oder zumindest eine Entschuldigung beim unschuldigen Jugendlichen: Fehlanzeige

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