Steuerrecht – Umsatzsteuer in Österreich anmelden: So geht’s !
Sofern man als Unternehmer Leistungen im europäischen Ausland erbringt, sollte man tunlichst die Umsatzsteuerpflicht im Auge behalten: Bei der Überschreitung von Umsatz- oder Lieferschwellen ist die Leistung dann nicht mehr im Inland (hier also Deutschland) zu versteuern, sondern im europäischen Ausland. Da der Mehrwertsteuersatz in Österreich grundsätzlich 20% beträgt, ist es wirtschaftlicher, seine Leistung so lange wie möglich in Deutschland zu versteuern (19%).
Leider lässt das die Steuergesetzgebung nicht beliebig lang zu:
– Wer Dienstleistungen (z.B. Rechtsberatung) mit einem Wert über 35.000 EUR an in Österreich ansässige Privatkunden (nicht: Geschäftskunden; die sind umsatzsteuerbefreit) erbringt, muss zukünftig die Umsatzsteuer in Österreich abführen.
– Das gleiche gilt für Warenlieferungen (z.B. von Onlineshops) an in Österreich ansässige private Endkunden: Nach dem ersten Umsatz von über 35.000 EUR ist Schluss mit der Umsatzversteuerung in Deutschland.